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DAK führt Genehmigungspflicht für Krankentransporte ein

14.12.2005, 14:27 Uhr

Foto: DAK/Blachnitzky

Die Deutsche Angestellten-Krankenkasse (DAK) führt nun auch die Genehmigungspflicht für Patientenbeförderungen im Krankenwagen zur ambulanten Behandlung ein. Dies bestätigte die Ersatzkasse auf Anfrage des RETTUNGSDIENST. Betroffen von der Neuregelung sind zehntausende von Patienten, die im Jahr um die 140.000 Transporte in Anspruch nehmen.

Eine Stichtagsregelung wird es dabei nicht geben. „Die entsprechenden Transportunternehmen und Verordner werden von unseren Geschäftsstellen schriftlich über die Genehmigungspflicht informiert. Hierbei wird auf die organisatorischen Gegebenheiten der Unternehmen und Arztpraxen Rücksicht genommen“, versichert zwar Britta Cassone, Pressesprecherin der DAK. Auf Ärzte und Krankentransportunternehmen dürfte dennoch ein deutlich höherer Bürokratieaufwand zukommen. „Wir befürchten eine erhebliche Zunahme des Verwaltungsaufwandes für die ohnehin schon bescheidenen Entgelte für unsere Dienstleistung“, beklagt Bernd Peters, Präsident des Unternehmerverbandes Privater Rettungsdienste (BKS).

Die DAK begründet ihren Schritt mit der ungünstigen Ausgabenentwicklung in diesem Bereich. So hätten die Kosten für KTW-Touren wieder den Stand vor Einführung der Änderungen durch das Gesundheits-Modernisierungs-Gesetz erreicht. Daran seien vor allen Dingen die Ärzte schuld. „KTW-Transporte werden ohne Beachtung der Regelungen der Krankentransport-Richtlinien verordnet“, behauptet die DAK-Sprecherin. Die nachgehende Prüfung und daraus resultierende Regressansprüche seien nur schwer zu realisieren. Deshalb müssen sich DAK-Versicherte nun künftig auch Genehmigungen für ambulante KTW-Touren besorgen.

Die DAK war die einzige Großkasse die im Zuge der Gesundheitsreform patientenfreundlich auf die Einführung der Genehmigungspflicht verzichtet hatte. (F. Sommer)

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