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Demontiert Bayern den Notarzt?

12.11.2015, 14:19 Uhr

Foto: BRK-KV Berchtesgadener Land

AGBN wehrt sich gegen Rettungsdienstgesetz

Am heutigen Donnerstag stand die erste Lesung zur Änderung des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes und der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes auf der Tagesordnung des Landtages (Drs. 17/8893). Die Arbeitsgemeinschaft der in Bayern tätigen Notärzte (AGBN) hat sich mit einem Sonder-Newsletter bereits vehement gegen die darin enthaltenen Veränderungen ausgesprochen. Statt der lange erwarteten Neuregelung zur Unterstützung des Berufsbildes des Notfallsanitäters sei „eine ganz andere Gesetzesinitiative“ dort zu finden.

Zu den „drei bemerkenswertesten Neuerungen des Gesetzentwurfs“ zählt die AGBN die Demontage der Freiberuflichkeit des Arztes zu Lasten der Patienten, den Bruch des Patientengeheimnisses sowie die Diskriminierung der Allgemeinmedizin. Die ÄLRD würden durch die Gesetzesänderungen nicht mehr der fachlichen Weisungsfreiheit unterliegen, sondern seien hierarchisch dem Innenministerium untergeordnet. Gleichzeitig werde den ÄLRD eine fachliche Weisungsbefugnis nicht nur wie bisher in Bezug auf den Rettungsdienst, sondern jetzt auch in Bezug auf die Notärzte zugesprochen. Die ÄLRD könnten sich zudem „bei Gefahr im Verzug“ Einblick in die notärztliche Dokumentation verschaffen, entweder beim Notarzt, aber auch im nachbehandelnden Krankenhaus samt aller personenbezogenen Daten: „All das zudem ohne dass es erforderlich wäre, dass der so geschaffene Notfallinquisitor zumindest den Notarzt oder seinen Patienten oder sonstwen über diesen Einbruch ins Patientengeheimnis informiert.“ Als ÄLRD könnten fortan nur noch Fachärzte für Chirurgie, Anästhesie oder Innere Medizin bestellt werden. Allgemeinärzte seien „bestenfalls noch für die weisungsgebundene Feldarbeit als Notarzt qualifiziert.“

Das von der AGBN verfasste Schreiben wurde in Abstimmung mit dem Präsidium der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK) und dem Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) erstellt und bereits an die Abgeordneten, die den Gesetzentwurf im Landtag einbringen, mit der Bitte um Stellungnahme verschickt. BLÄK und KVB wollten sich zudem noch mit eigenen Briefen an den Landtag wenden. Damit sich die Mitglieder der AGBN direkt an die Autoren des Gesetzestextes wenden können, wurde in dem Sonder-Newsletter eine Tabelle mit deren Anschriften veröffentlicht. Es geht der AGBN darum, „mit aller Kraft einer Verstaatlichung des Notarztwesens hin zu einem Heer willfähriger Blaulichtapparatschiks entgegenzuwirken.“

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