RETTUNGSDIENST 2/2015: Rechte und Kompetenzen
Ärzte und Rettungsfachpersonal sehen sich vielfältigen Gefahren ausgesetzt. Das hat auch der Gesetzgeber erkannt. Darum wird seit 2011 bestraft, wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not Hilfeleistende der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes oder eines Rettungsdienstes durch Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt behindert oder sie dabei tätlich angreift. Es gibt aber auch Bedrohungen durch unsichere Rechtslagen im Rettungsdienst. Im Februar beschäftigt sich RETTUNGSDIENST daher u.a. auch mit Fragen der Ausschreibung, mit Sonderrechtsfahrten des NEF, mit der Not mit der Kompetenz des Rettungsdienstpersonals und einem unhöflichen Rettungssanitäter.
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