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Deutsch-Tschechisches Rettungsdienstabkommen unterzeichnet

04.04.2013, 13:41 Uhr

Foto: C. Kossendey

Bessere Unfallversorgung auf beiden Seiten der Grenze

Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr, sein tschechischer Amtskollege Leos Heger und der deutsche Botschafter in Tschechien, Detlef Lingemann, haben heute das Rahmenabkommen über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Rettungsdienst zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen Republik in Pilsen unterzeichnet. Das Abkommen ermöglicht den Einsatz deutscher und tschechischer Rettungskräfte im Grenzgebiet des jeweils anderen Landes und verbessert die Unfallversorgung auf beiden Seiten der Grenze. Es bildet die rechtliche Grundlage zum Ausbau der Zusammenarbeit.

Insbesondere für die an die Tschechische Republik grenzenden deutschen Bundesländer Sachsen und Bayern hat das heute unterzeichnete Rahmenabkommen große Bedeutung. Es gibt vor, was in den künftigen Kooperationsvereinbarungen geregelt werden soll. Dazu gehören die Organisation des Rettungsdienstes, Vorgaben zur Durchführung eines Einsatzes, Festlegung von Qualitäts- und Sicherheitskriterien, Einzelheiten zur Haftpflichtversicherung oder Kommunikationsmethoden. Beide Bundesländer waren an der Vorbereitung des Vertrages intensiv beteiligt. Bereits in der Vergangenheit gab es vereinzelte Initiativen zur Verbesserung der Zusammenarbeit im grenzüberschreitenden Rettungsdienst, wie Treffen von deutschen und tschechischen Rettungsdienstexperten oder Sprachschulungen von Mitarbeitern im Rettungsdienst.

Das Rahmenabkommen steht auf der Homepage des Bundesgesundheitsministeriums zum Herunterladen zur Verfügung.


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