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Deutsche Luftrettung in der Kritik

12.12.2018, 14:15 Uhr

Foto: BBK

Mangel an Kosteneffizienz und Nachtsichtgeräten


Laut Bundesrechnungshof ist die Luftrettung in Deutschland nicht kosteneffizient genug. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung vom 27. November dieses Jahres auf eine Anfrage verschiedener Abgeordneter hervor (Drucksache 19/6031). Darüber hinaus wird der weitere Ausbau von neuen Luftrettungsstützpunkten kritisiert, da sich dadurch Einsatz- und Versorgungsgebiete überschneiden würden. Auch wird bemängelt, dass nur wenige RTH aufgrund fehlender Nachtsichtgeräte in der Nacht eingesetzt werden können. Unstrittig sei, dass die Luftrettung fester Bestandteil des Rettungsdienstes ist und jederzeit verfügbar sein muss, insbesondere in abgelegenen Regionen und schwer zugänglichen Gebieten.
 
Die Bundesregierung führt weiter aus, dass der Rettungsdienst in die Zuständigkeit der Länder falle und somit auch der Einsatz der RTH. Im Rahmen der verfassungsrechtlichen Kompetenz ist der Bund für den Zivilschutz zuständig und hat für diese Aufgabe u.a. an 12 Stützpunkten 18 Zivilschutz-Hubschrauber (ZSH) im Einsatz, 6 davon als Einsatzreserve. In Friedenszeiten stehen die ZSH im Doppelnutzen für den Katastrophenschutz zur Verfügung und können damit auch im Rettungsdienst der Länder eingesetzt werden. Die ZSH verfügen über die technischen Voraussetzungen für Nachtflüge, ohne dass eine Nachrüstung erforderlich wäre. Die fliegerisch-technische Betreuung der ZSH des Bundes liegt bei der Bundespolizei-Fliegergruppe als sogenannte Luftfrachtführer des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK). In der Luftrettung werden Kosten für den Einsatz der ZSH für die Abschreibung und die Betriebskosten (z.B. Kosten für Betriebsstoffe) im Jahr 2018 in Höhe von 2.636 Euro pro Flugstunde bzw. 43,93 Euro pro Flugminute in Rechnung gestellt. Darüber hinaus betont die Bundesregierung, dass der Bund auch weiterhin im Rahmen seiner Zuständigkeit für den Zivilschutz in der Luftrettung ZSH zur Verfügung stellen wird. (Scholl)


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