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DGINA und DIVI kritisieren Reformpläne zur Notfallversorgung

14.01.2020, 16:22 Uhr

Foto: R. Geith

Fachärzte sollten Integrierte Notfallzentren leiten


Die Deutsche Gesellschaft für Interdisziplinäre Notfall- und Akutmedizin (DGINA) und die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) haben sich zum kürzlich veröffentlichten Gesetzentwurf zur Reform der Notfallversorgung geäußert. Die DGINA kritisiert vor allem die Pläne zu den geplanten Integrierten Notfallzentren (INZ), die zukünftig an Krankenhäusern gemeinsam von Kliniken und Kassenärztlichen Vereinigungen betrieben werden sollen, um die Patienten durch eine vorgeschaltete „Filterfunktion“ besser zu steuern. Dies bedeute, dass man spezialisierte Notfallmediziner aus der Klinik offenbar nur noch als Lückenbüßer benötige. Die DGINA fordert, dass die medizinisch fachliche Leitung des INZ von einem Facharzt mit der Weiterbildung Notfallmedizin übernommen wird und nicht von einer Körperschaft des öffentlichen Rechts ohne jede Fachqualifikation. Die Steuerung und Leitung der Versorgung von Notfallpatienten im INZ gehöre in die Hände von notfallmedizinischen Profis mit einer fünf- bis siebenjährigen Ausbildung.

Auch die DIVI hält INZ unter fachlicher Leitung der Kassenärztlichen Vereinigung für inakzeptabel. Generell seien die Pläne für eine Zentralisierung gut, weil der Patient nicht entscheiden müsse, sondern eine zentrale Anlaufstelle habe. Aber die fachliche und strukturelle Leitung eines INZ müsse beiden Seiten, also Krankenhaus und KV, obliegen und kooperativ gestaltet werden. Ein gemeinsames Notfallleitsystem (GNL) wird als Zentralisierung von der DIVI hingegen begrüßt. Dass aber weiterhin beide Notfallnummern – die 112 und die 116117 – parallel nebeneinander bestehen bleiben sollen, sei eine unnötige Doppelstruktur. Besser wäre es, eine einzige Notfallnummer in der Bevölkerung zu etablieren. Auch bezüglich der Pläne, den Rettungsdienst als eigenständigen GKV-Leistungsbereich anzuerkennen und mit Verabschiedung des Gesetzentwurfes die tatsächliche Leistung, nicht wie bisher nur den Transport zu finanzieren, sei Vorsicht geboten. Vor allem im ländlichen Gebiet müssten trotz niedriger Einsatzzahlen die Vorhaltekosten trotzdem weiter gedeckt sein.

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