Da rettungswissenschaftliche Forschung meist noch ohne Anbindung an eine Hochschule betrieben wird und damit der Zugang zu einem Ethikvotum in vielen Fällen versperrt war, beschloss die Mitgliederversammlung der Deutschen Gesellschaft für Rettungswissenschaften (DGRe) im Februar 2023, eine Ethikkommission innerhalb der Fachgesellschaft einzurichten. Seit dem 1. August ist diese nun aktiv und bereit, Forschungsvorhaben auf ethische Bedenken hin zu begutachten.
Durch die Ethikkommission ist es Rettungswissenschaftlerinnen und -wissenschaftlern auch ohne eine Anbindung an eine Hochschule möglich, patientennahe Forschung ohne ethische Bedenken zu betreiben. Dadurch könnten sich Rettungswissenschaften weiterentwickeln und neue Forschungsthemen erschlossen werden, so Rebekka Mangelsdorf, stellvertretende Vorsitzende der DGRe-Ethikkommission. Das Gremium ist interdisziplinär besetzt mit Rettungswissenschaftlerinnen und -wissenschaftlern, Notfallsanitäterinnen und -sanitätern, Juristinnen und Juristen, Ärztinnen und Ärzten sowie Ethikerinnen und Ethikern. Die Kommission bearbeitet nur Anträge mit klarem rettungswissenschaftlichem Bezug, dabei sind Anträge von Forschungsvorhaben, die der Entwicklung und Zulassung von Arzneimitteln oder Medizinprodukten gelten, ausgeschlossen.
Ein Gutachten kann über einen Kurz- oder Vollantrag beantragt werden. Auf diesem Wege ist sichergestellt, dass der Aufwand für das Antragsverfahren der Komplexität des Forschungsvorhabens angemessen ist. Einreichungen können sowohl von Mitgliedern der DGRe vorgenommen werden als auch von Rettungswissenschaftlerinnen und -wissenschaftlern außerhalb der Fachgesellschaft.