In Zukunft wird die Deutsche Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger (DGzRS) neben der Seenotrettung auch die Koordinierung zur Wasserrettung an der Nord- und Ostseeküste Schleswig-Holsteins in nicht-kommunalen Gewässern übernehmen. Darum hatte Dr. Sabine Sütterlin-Waack, Ministerin für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein, die Geschäftsführung der DGzRS in einem Schreiben gebeten. Konkret soll es so sein, dass die DGzRS im Notfall mit ihren eigenen Rettungseinheiten die Wasserrettung übernehmen wird. Sollten jedoch kurzfristig keine ihrer Boote in der Nähe oder andere Einheiten schneller vor Ort sein, wird die Seenotleitung Bremen der DGzRS als Rettungsleitstelle See im Rahmen der Amtshilfe andere Organisationen beauftragen und diese über die zuständigen Landrettungsleitstellen organisieren lassen.
Rettung auf See unterliege einigen Besonderheiten, so DGzRS-Geschäftsführer Kapitän Udo Helge Fox. Es gehe nicht darum, wer rettet, sondern wer am schnellsten retten könne. Hierzu müsse es für alle Rettungsorganisationen Handlungssicherheit mit möglichst einfachen und einheitlichen Regelungen im gesamten Bundesland geben. Die Regelungen müssten sich nicht nur an der bestehenden Rechtsordnung orientieren, sondern auch am Bedarf der handelnden Organisationen, so Fox weiter. Sie müssten zweckmäßig und belastbar sein und zu einer signifikanten nachhaltigen Verbesserung des Unfallmanagements auf See führen. Von daher begrüße er den Vorstoß Schleswig-Holsteins.
Auch der Landesfeuerwehrverband begrüße die gefundene Lösung. Die DGzRS sei für Einsätze zur Menschenrettung auf offener See grundsätzlich besser ausgestattet als die Feuerwehren, so Landesbrandmeister Frank Homrich. Das sieht auch Jochen Müller, Präsident des Landesverbandes Schleswig-Holstein der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG), so: „Durch die mögliche Regelung mit der DGzRS ist eine einheitliche Koordinierung an Nord- und Ostseeküste unter Beteiligung der Hilfsorganisationen und Feuerwehren sichergestellt. Entsprechende Regelungen sind auch für die Binnengewässer landeseinheitlich in Aussicht gestellt. Hier hoffen wir auf eine landesweite Verbesserung der Wasserrettung, um bei Unglücksfällen auf und im Wasser durch die Einbindung unserer Einheiten schnelle Hilfe leisten zu können.“
Im Bereich der Binnengewässer gilt diese Regelung laut Innenministerium übrigens bislang nicht. Hier befände es sich jedoch bereits in enger Abstimmung mit den Hilfsorganisationen, um auch für diesen Bereich eine landeseinheitliche Lösung zu schaffen.