S+K Verlag
Der einzige Fachverlag für
Notfallmedizin in Deutschland.
Bücher, Zeitschriften und Nachrichten
rund um das Thema Rettungsdienst.

Diagnosestellung nicht durch Rettungsassistenten

05.07.2007, 09:04 Uhr

Foto: DBRD (www.dbrd.de)

Anhörung zur Novellierung des RettAssG im Gesundheitsausschuss

Am gestrigen Mittwoch fand im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages in Berlin eine Anhörung von Sachverständigen zur Novellierung des Rettungsassistentengesetzes statt. Nach Eröffnung der Sitzung durch die Ausschussvorsitzende Frau MdB Dr. Martina Bunge (Die Linke) befragten die Abgeordneten aller Parteien die Anwesenden. Die Mehrheit der Fragen bezog sich auf die Themenkomplexe Finanzierung und Kompetenzen. Die Vertreter der Verbände und Organisationen machten deutlich, dass eine Novellierung des Gesetzes nur dann in Frage komme, wenn definitiv geklärt sei, mit welchen Kompetenzen Rettungsassistenten in Zukunft ausgestattet werden. Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Notärzte Deutschlands (BAND) und die Bundesärztekammer (BÄK) machten deutlich, dass eine Diagnosestellung mit anschließender Therapie durch Rettungsassistenten nach ihrer Auffassung nicht in Frage komme, da dies der Ärzteschaft vorbehalten sei. Einzig denkbar wäre ein Modell des so genannten Supervisionsverhältnisses zwischen Notarzt und ausgewählten Rettungsassistenten, die eine neue dreijährige Ausbildung absolviert hätten. Dies setze aber in jedem Falle die flächendeckende Umsetzung des „Ärztlichen Leiters Rettungsdienst“ voraus.

Über Inhalte der Ausbildung sowie künftige Zugangsvoraussetzungen konnte man sich hingegen nicht einigen. Zunächst einmal sei das gesamte Aufgabenspektrum der künftigen Rettungsassistenten festzulegen, erst dann könne genau definiert werden, welche Zugangsvoraussetzungen anzusetzen sind. Die Vertreter der Krankenkassen erklärten sich hingegen nicht für zuständig, wenn es um die Finanzierung der Ausbildung gehe. Auch künftige Fortbildungsleistungen im Rahmen einer jährlichen Pflichtfortbildung seien mit Hinblick auf andere Gesundheitsfachberufe (z.B. Physiotherapie) nicht Aufgabe der Übernahmefinanzierung der Kostenträger.

Stumpf + Kossendey Verlag, 2024
KontaktRSS Datenschutz Impressum