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Die Hälfte aller Notarztdienste in Remagen nicht besetzt

01.10.2019, 15:43 Uhr

Foto: K. von Frieling

Rheinland-Pfalz legt Abmeldequoten der Rettungsdienstbereiche vor


Bereits in einer im Jahr 2012 durchgeführten „Strukturanalyse Notarztstandorte“ für Rheinland-Pfalz wurde festgestellt, dass 62% der Notarztstandorte die Rekrutierung von Notärzten als schwierig oder sehr schwierig bezeichnen und 92% mit weiter zunehmenden Schwierigkeiten rechnen. Der CDU-Abgeordnete Matthias Lammert hat sich jetzt erkundigt, wie hoch die durchschnittlichen Abmeldequoten der Standorte im ersten Halbjahr 2019 waren und wie hoch der Anteil der Abmeldungen während der Regeldienstzeit. Nicht zuletzt fragte er, wie die Landesregierung die Zahlen bewertet.

Aus der jetzt vorliegenden Antwort des Ministeriums für Inneres und Sport (Drucksache 17/10117) geht hervor, dass der Notarztstandort Remagen im Rettungsdienstbereich Koblenz mit durchschnittlich 56,9% mit weitem Abstand am häufigsten abgemeldet werden musste. Allein im Februar betrug die Abmeldequote 93,1%. Aber auch die Zahlen der Standorte Kirchheimbolanden im Rettungsdienstbereich Kaiserslautern mit 29,1% und Altenkirchen (Westerwald) im Rettungsdienstbereich Montabaur mit 25,2% sind erschreckend hoch. Diese Standorte sind auch in der Zeit von 8.00 bis 17.00 Uhr (montags bis sonntags) häufig abgemeldet. Auch hier führt Remagen deutlich mit 28,8% im April und 27,1% im Februar. Es gibt aber auch Notarztstandorte, die sich überhaupt nicht abmelden mussten. Dabei handelt es sich um Simmern/Hunsrück, Bad Neuenahr/Ahrweiler, Grünstadt, Mayen Ludwigshafen am Rhein, Mainz, Worms, Pirmasens und Trier.

Als häufigster Grund der Abmeldungen der Notarztstandorte wurde „Dienst kann nicht besetzt werden“ genannt (84,2% der nicht besetzten Stunden). Somit sei weiterhin die Akquise von Notärztinnen und Notärzten das größte Problem bei der Notarztversorgung, wie das Ministerium des Innern und für Sport schreibt. Um die Finanzierung der Notarztversorgung zu verbessern, seien im Entwurf des neuen Rettungsdienstgesetzes deshalb neue Regelungen eingeführt worden, die u.a. gewährleisten sollen, dass „die Kostenstrukturen jedes einzelnen Notarztstandortes in angemessener Weise Berücksichtigung finden“.

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