Das Rote Kreuz in Rheinland-Pfalz bietet ab August eine dreijährige Ausbildung zum Rettungsassistenten an. Für die Auszubildenden fallen keine Schulgebühren mehr an wie bisher: Sie erhalten sogar eine Ausbildungsvergütung nach dem zwischen Ver.di und DRK geschlossenen DRK-Tarifvertrag. „Damit hat der DRK-Landesverband Rheinland-Pfalz e.V. ein seit über 15 Jahren offenes Problem gelöst“, sagt Norbert Albrecht, Geschäftsführer des DRK-Landesverbandes Rheinland-Pfalz e.V. „Unter Berücksichtigung des Rettungsassistentengesetzes wurde ein Ausbildungsmodell kreiert, das zum einen dem Gesetz entspricht, eine gute berufliche Qualifikation bietet und dabei die Auszubildenden über drei Jahre hinweg sozial absichert.“ Die Kosten hierfür übernimmt die ausbildende Stelle. Zukünftig schließt jeder Rettungsdienst betreibende Verband mit den Auszubildenden einen Ausbildungs-/Dienstvertrag ab. Dieser regelt alle notwendigen Einzelheiten zum jeweiligen Beschäftigungsverhältnis.
„Wir begrüßen die Einrichtung eines derartigen Modellprojektes“, sagt Frank Hutmacher, zuständiger Gewerkschaftssekretär bei Ver.di Rheinland-Pfalz. „Wir haben uns seit Jahren für die Novellierung des Rettungsassistentengesetzes eingesetzt. Eine dreijährige Ausbildung zum Rettungsassistenten ist notwendig, um in Zukunft freiwerdende Stellen mit gut ausgebildetem Personal zu besetzen“, so Hutmacher weiter.
Die Neukonzeption ist nicht mit der auf Bundesebene geplanten Bearbeitung des Rettungsassistentengesetzes gleichzusetzen. Das Modellprojekt wurde initiiert, um den Interessenten eine schulgeldfreie Ausbildung zu ermöglichen, aber auch, um den DRK-Gliederungen eine größtmögliche Sicherheit bei der Gewinnung neuer Mitarbeiter/innen zu verschaffen. Die Auszubildenden werden innerhalb der insgesamt 36 Monate zunächst als Rettungssanitäter qualifiziert. Nach einer anschließenden Praxisphase, in der das während der Rettungssanitäterausbildung erlernte Wissen im täglichen Arbeitsalltag angewandt und weiter vertieft wurde, folgt die 12 Monate dauernde schulische Ausbildung zum Rettungsassistenten. An deren Ende ist ein Staatsexamen abzulegen. Danach folgt eine weitere 12-monatige Ausbildung auf einer Lehrrettungswache. Gegen Ende der Ausbildung muss ein Abschlussgespräch erfolgreich absolviert werden. Erst dann kann der/die Auszubildende die Erlaubnis beantragen, die Berufsbezeichnung „Rettungsassistent/in“ führen zu dürfen. Die ersten beiden Kurse nach dem neuen Modell beginnen im August und September 2010 mit jeweils etwa 25 Teilnehmern.
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- http://www.bi-rlp.drk.de