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DRF gewinnt abermals gegen dubiosen Luftrettungsverein

12.12.2005, 11:23 Uhr

Mit einem entscheidenden Gerichtsurteil ist der Luftrettungsorganisation Deutschen Rettungsflugwacht e.V. (DRF) ein großer Schlag gegen dubiose Luftrettungsvereine in Deutschland gelungen. Die „Internationale RettungsFlug e.V.“ betreibt keine Luftrettung und darf deshalb künftig unter diesem oder ähnlichem Namen nicht mehr auftreten, um bei der Werbung von Vereinsmitgliedern diesen irreführenden Eindruck zu erwecken. Dies entschied am 8. Dezember das Oberlandesgericht Stuttgart (Urteil vom 8. Dezember, 2 U 57/05).

Seit geraumer Zeit geht die DRF gerichtlich gegen dubiose Luftrettungsvereine vor, die fälschlicherweise behaupten, in der Luftrettung tätig zu sein. Mit diesen irreführenden und unwahren Aussagen versuchen verschiedene Vereine bundesweit Mitglieder zu werben. Die DRF ist die einzige Organisation in Deutschland, die tatsächlich mit Hilfe von Fördermitgliedern Luftrettung betreibt. Bereits im April 2005 hatte die DRF ein gerichtliches Verfahren gegen den Verein „S.O.S. Flugrettung e.V.“ gewonnen. Nach dem Gerichtsurteil des Augsburger Landgerichts vom 14. April 2005 (Aktenzeichen 9 0 1262/04) darf die „S.O.S. Flugrettung e.V.“ nicht mehr unter diesem oder ähnlichem Namen auftreten, um bei der Werbung von Vereinsmitgliedern den Eindruck zu erwecken, im Bereich Rettungsflüge tätig zu sein. Die „S.O.S. Flugrettung e.V.“ hat gegen dieses Urteil Berufung eingelegt. Das Urteil vor dem Oberlandesgericht München wird im Februar 2006 erwartet.

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