Seit dem Jahr 2007 steht allen Rettungsdiensten und Kliniken in Deutschland das deutsche Reanimationsregister der Deutschen Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin (DGAI) als Instrument zur Qualitätssicherung bei Reanimationsmaßnahmen zur Verfügung. Auf dem Jahrestreffen des Reanimationsregisters im April 2011 wurden einige Neuerungen einbezogen. In der aktuellen Version werden nun die Einschlusskriterien für die Teilnahme am Register nochmals deutlicher formuliert.
Das Deutsche Reanimationsregister erfasst demnach die Daten von Patienten nach plötzlichem Herztod außerhalb der Klinik, nach außerklinischem Kreislaufstillstand anderer Ursachen und nach innerklinischem Kreislaufstillstand. Ferner werden zukünftig auch die Daten der innerklinischen Notfallversorgung erfasst, um einen Herz-Kreislauf-Stillstand zu vermeiden.
Das Reanimationsregister ist mit derzeit über 150 teilnehmenden Notarztstandorten für die präklinische Versorgung sowie 65 Krankenhäusern, die ihre innerklinischen Reanimationsmaßnahmen dokumentieren, die größte flächendeckende Datenbank in Deutschland. Mit über 15.000 erfassten Einsätzen von präklinischen und innerklinischen Wiederbelebungsmaßnahmen steht den Teilnehmenden eine fundierte Basis für das lokale und überregionale Qualitätsmanagement zur Verfügung. Darüber hinaus erlaubt das Reanimationsregister wissenschaftlichen Arbeitsgruppen eine umfangreiche Analyse verschiedener Therapieoptionen.
Mit der Entwicklung eines Notfallprotokolls für die innerklinische Notfallversorgung durch den Arbeitskreis Notfallmedizin der DGAI wurde zudem die Grundlage für eine Weiterentwicklung des Registers gelegt. Somit werden künftig auch die durch den Einsatz von Notfallteams (Medical Emergency Teams) vermiedenen Reanimationsmaßnahmen für Analysen zur Verfügung stehen. Die ab 2012 geltenden neuen Datensätze für die Erfassung der Erstversorgung, der innerklinischen Weiterversorgung und des Langzeitverlaufs nach Kreislaufstillstand wurden auf der Grundlage nationaler und internationaler Empfehlungen – MIND2 und MIND3, Utstein-Style-Protokoll, ILCOR-Reanimationsleitlinien sowie des European Registry of Cardiac Arrest – entwickelt. Durch die Anpassung an die Vorgaben des neuen europäischen Reanimationsregisters (EuReCa) stehen Teilnehmern des Deutschen Reanimationsregisters somit auch internationale Vergleichsmöglichkeiten zur Verfügung. In Deutschland kann – unabhängig von Fachdisziplin und Anzahl der versorgten Patienten – jeder Notarztstandort und jede Klinik eines Krankenhauses am Reanimationsregister teilnehmen.
- Links:
- www.reanimationsregister.de