Als Reaktion auf das in der vergangenen Woche bekannt gewordene Urteil des Bundesfinanzhofs, demzufolge der Betrieb von Krankentransporten und von Rettungsdiensten gewerbesteuerpflichtig sind (wir berichteten hier), weist das DRK heute darauf hin, dass der Rettungsdienst nicht der Gewinnerzielung dient. Laut DRK-Generalsekretär Clemens Graf von Waldburg-Zeil sei das Urteil kein Anlass zur Sorge. Nachdenklich mache aber die Urteilsbegründung des Bundesfinanzhofs: „Hier wird davon ausgegangen, dass Notfallrettung und Krankentransport als Gewerbe zum Zweck der Gewinnerzielung betrieben werden. Diese Auffassung geht an der Wirklichkeit weit vorbei. Es handelt sich um einen wesentlichen Teil des Bevölkerungsschutzes.“
Der Rettungsdienst sei in Deutschland Teil der staatlichen Daseinsvorsorge. Dazu gehöre die flächendeckende Vorhaltung eines komplexen Hilfeleistungssystems, das – von alltäglichen Notfällen bis zur nationalen Katastrophe – eine effektive Versorgung der Bevölkerung sicherstelle. Die Hilfsorganisationen würden diese Arbeit im Auftrag der Kommunen leisten und seien strengen Auflagen und Prüfungen unterworfen.
Rettungsdienstleistungen der Hilfsorganisationen, so das DRK, seien rein auf Kostendeckung hin kalkuliert. Fallen Überschüsse an, so würden sie zur Anschaffung von Rettungsmitteln oder zur Ausbildung reinvestiert werden. Das Marktvolumen im Rettungsdienst betrage jährlich rund 2 Mrd. Euro. Daran hat das DRK einen Anteil von rund 50%.
DRK: Rettungsdienst ist kein Gewerbe
15.02.2008, 10:24 Uhr