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DRK Segeberg kündigt vorzeitig Rettungsdienst-Verträge

21.06.2018, 09:43 Uhr

Foto: DRK Segeberg

Kreis habe „schwerwiegende Pflichtverletzung“ begangen


Der DRK-Kreisverband Segeberg hat die Durchführung des Rettungsdienstes zum 31. Dezember 2018 gekündigt. In einer Pressemitteilung wirft das Rote Kreuz dem Kreis Segeberg eine „schwerwiegende Pflichtverletzung“ vor und spricht von einem Affront. Nachdem der Kreis sich der RKiSH angeschlossen und von sich aus den bisherigen Leistungserbringern, dem Roten Kreuz und dem Verein Krankentransporte, Behinderten- und Altenhilfe (KBA), gekündigt hatte, entschied das Verwaltungsgericht Schleswig, dass diese aufgrund eines Formfehlers ungültig sei. Darauf sprach der Kreis eine erneute Kündigung zum 31. Dezember 2019 aus.

In dieser Woche hat der Kreis Segeberg laut DRK die Mietverträge über die Rettungswachen in Bad Segeberg, Kaltenkirchen und Henstedt-Ulzburg zum Jahresende gekündigt. Die Rettungswachen seien nach schriftlicher Aufforderung des Kreises zum 31. Januar 2019 geräumt zu übergeben. Das DRK bezeichnet dies als „einseitige und unabgestimmte Maßnahme“, die „eindeutig rechtswidrig, ein schwerer Verstoß gegen vertragliche Verpflichtungen und auch gegen ein aktuell gültiges gerichtliches Urteil des Verwaltungsgerichtes“ sei.

In einem Schreiben an die Mitarbeiter heißt es, das DRK wolle den Rettungsdienst zum 1. Januar 2019 geordnet an die RKiSH übergeben. Man gehe davon aus, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für einen Betriebsübergang vorliegen würden, möchte sich das aber nochmals von der RKiSH schriftlich bestätigen lassen. Da die RKiSH an der Übernahme der Beschäftigungsverhältnisse interessiert ist, sei die Fortsetzung der Anstellungsverhältnisse gesichert. Die Arbeitsverträge würden durch den Betriebsübergang auf den neuen Arbeitgeber übergehen, für Gewerkschaftsmitglieder gelte ergänzend ein Überleitungstarifvertrag. Informationsveranstaltungen des DRK zur Überleitung finden nächsten Montag und Dienstag statt. Einen Tag später will der Kreis Segeberg Auskunft über das weitere Vorgehen geben.

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