Die DRK-Bundestarifgemeinschaft (BTG) und die Gewerkschaft Ver.di haben sich bei den Verhandlungen eines neuen Reformtarifvertrags auf eine Absenkung der verlängerten Arbeitszeit geeinigt. Statt auf bis zu 45 Stunden soll die Obergrenze der Verlängerung zukünftig auf 42 Stunden festgeschrieben werden. Dies soll bis zum Jahr 2028 stufenweise erreicht werden. Nach Meinung des Generalsekretärs Christian Reuter, der auch Vorsitzender der BTG ist, werde dies „das DRK als Arbeitgeber noch attraktiver machen“.
Zudem sollen Beschäftigte für Dienste, die im Rahmen der verlängerten Arbeitszeit geleistet werden, eine zusätzliche Vergütung in Form einer Dienstpauschale erhalten. Mitarbeitende, die 55 Jahre und älter sowie bisher im Rahmen der verlängerten Arbeitszeit tätig sind, sollen von Nachtdiensten sowie von der verlängerten Arbeitszeit ausgenommen werden, wenn sie dies wünschen. Die Entgeltverhandlungen zwischen der BTG und Ver.di sollen im kommenden Jahr fortgesetzt werden.