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Dürfen Mietliegewagen noch eingesetzt werden?

18.05.2011, 17:21 Uhr

Foto: Archiv

Verband prüft Auswirkungen des Hammer Urteils

Der Verband des privaten gewerblichen Straßenpersonenverkehrs Nordrhein-Westfalen (VSPV) hat sich mit einem Schreiben zum Urteil des Oberlandesgerichts Hamm zum Thema Mietliegewagen (wir berichteten) an seine Mitglieder gewandt, in dem aufgrund der „angespannten Situation“ darum gebeten wird, „keine Fahrten durchzuführen, bei denen nur der Hauch des Verdachts besteht, die Patienten könnten einer besonderen Betreuung bedürfen.“ Da das Gericht ausgeführt habe, dass für einen einfachen Transport vorausgesetzt wird, dass der Patient keine Überwachung oder Betreuung benötigen darf und das Transportmittel ohne fremde Hilfe benutzen können muss, habe dies „bei strenger Auslegung“ zur Folge, „dass Liegemietwagen überhaupt nicht mehr zum Einsatz kommen können.“

Der VSPV lässt derzeit beim zuständigen Ministerium klären, was genau unter der von dort vorgeschriebenen „fachlichen Hilfe“ zu verstehen ist. Auch die Frage, ob ein Mietliegewagen mit einem Tragesessel ausgestattet werden darf, werde gerade geprüft. Denn in den bisherigen Erlasse sind die Vorschriften des Medizinproduktegesetzes und der Medizinprodukte-Betreiberverordnung, wonach Medizinprodukte nur entsprechend ihrer Zweckbestimmung betrieben und angewendet werden dürfen, nicht berücksichtigt worden. Die Hersteller geben in ihren Gebrauchsanweisungen an, dass Tragesessel nur in Krankentransport- und Rettungswagen eingesetzt werden dürfen. Mit den Entscheidungen sei in einigen Wochen zu rechnen. Der Verband geht davon aus, dass die Krankenkassen „aus eigenem Interesse uns bei unserem Versuch unterstützen werden, die Einsatzmöglichkeiten von Liegemietwagen zu erhalten.“

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