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Ein bundeseinheitliches Rettungsdienstgesetz?

21.12.2009, 12:42 Uhr

Foto: R. Schnelle

Petition an Deutschen Bundestag ruft zur Unterstützung auf

Beim Deutschen Bundestag ist eine Petition eingereicht worden, die eine Reformierung und Vereinheitlichung der Rettungsdienste in Deutschland zum Ziel hat. Es besteht bis zum 28. Januar 2010 durch eine Mitzeichnung die Möglichkeit, diesen Antrag zu unterstützen, damit sich der Deutsche Bundestag damit befasst. In dem Text der Petition heißt es, dass der Rettungsdienst in Deutschland „einheitlicher Regelungen bezüglich Arbeitsbedingungen, Ausstattung und im Besonderen der Rettungsdienstgesetze der 16 Bundesländer, welche durch ein bundeseinheitliches Rettungsdienstgesetz ersetzt werden sollte“, bedarf. Zudem solle es eine staatliche Einrichtung geben, die kurzfristig bezogen auf den aktuellen Stand der medizinischen Forschung Verordnungen erlassen könne.

In der Begründung heißt es, dass die 16 unterschiedlichen Rettungsdienstgesetze, die sich in Bereichen gravierend unterscheiden, den seit knapp 10 Jahren geltenden Vorgaben der Europäischen Union nicht mehr gerecht werden. Zudem würden Ausschreibungen dafür sorgen, dass „die Preise durch die Hilfsorganisationen und privaten Anbieter gegenseitig gedrückt werden und damit an die Einsatzkräfte und letztlich an die Patienten weitergegeben werden“. Derzeit backe jeder seine eigenen Brötchen. So komme es täglich vor, dass verschieden organisierte Einsatzkräfte zusammen arbeiten müssen und sich mit dem fremden Material nicht auskennen bzw. Komponenten wie z.B. Fahrtragen untereinander nicht kompatibel seien. Deutschland müsse dringend nachbessern, um die international geltenden Standards zu erreichen. Der Rettungsdienst sei Teil der öffentlichen Ordnung und als solcher anzuerkennen.

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