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Einsatzgrundzeit für saarländische Feuerwehren gefordert

19.04.2006, 09:50 Uhr

Foto: Holger Scholl

Acht Minuten bis zum Eintreffen

Der Landesverfeuerwehrverband des Saarlandes fordert eine so genannte Einsatzgrundzeit, die im novellierten Brandschutzgesetz verankert werden soll. Nach den Vorstellungen des Landesverfeuerwehrverbandes sollen zwischen der Alarmierung und dem Eintreffen der ersten Einsatzkräfte nicht mehr als acht Minuten vergehen. Dies wäre der Zeitraum, in dem noch effektiv Menschen gerettet werden könnten. Während bei der Saarbrücker Berufsfeuerwehr die Ausrückzeit unter einer Minute liegt, macht sich die zunehmende Fluktuation im ehrenamtlichen Bereich besonders bei den Freiwilligen Feuerwehren bemerkbar, wo durch Personalmangel auch z.T. längere Ausrückzeiten und die parallele Alarmierung mehrer Wehren zu verzeichnen sind.

Ähnlich sieht es auch in einigen Gemeinden Thüringens aus, wo mehrere Freiwillige Feuerwehren so genannte Brandschutzgemeinschaften bilden und die Möglichkeit geschaffen haben, gleich in zwei Wehren Mitglied zu sein (Heimat- und Arbeitsort), um den Brandschutz sicherstellen zu können. Darüber hinaus wird nicht nur im Saarland die Herabsetzung des Eintrittsalters für die Jugendfeuerwehr von 12 auf 8 Jahre gefordert, um den Nachwuchs frühzeitig zu rekrutieren. Allerdings ist auch bei der Jugendfeuerwehr ein Rückgang der Zahlen und bei der Übernahme in die aktive Wehr zu verzeichnen. (Scholl)

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