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Enge Verzahnung zwischen Polizei und Rettungsdienst bei Terrorlagen

14.09.2016, 10:52 Uhr

Foto: K. von Frieling

Bayern entwickelt Handlungsempfehlungen für besondere Einsatzlagen (REBEL)

„Rettungswagen haben jetzt diese Militär-Ausrüstung an Bord“ – so oder ähnlich waren in den letzten Tagen einige Artikel überschrieben, die über einen neuen Katalog des bayerischen Innenministeriums zum Einsatz bei Terrorlagen berichteten. Kernpunkt dieser „Handlungsempfehlungen für Rettungsdiensteinsätze bei besonderen Einsatzlagen (REBEL)“ ist allerdings nicht die Ausrüstung des Rettungsdienstes, sondern eine engere Kommunikation und Verzahnung mit den Einsatzstäben der Polizei. Hinter dem Begriff „besondere Einsatzlagen“ verbergen sich die Szenarien Terror, Terrorverdacht und „unklare Lagen mit vermutlich anhaltender Bedrohungslage“,wie z.B. der jüngste Amoklauf in München. Dieser war allerdings nicht der Auslöser für die Entwicklung der Handlungsempfehlungen. Sie sind vielmehr schon seit längerem in Arbeit.

Die ministerielle Arbeitsgruppe stellt in dem 10-seitigen Papier folgende Aspekte bei den besonderen Einsatzlagen heraus: eine rechtzeitige Lageinformation und -bewertung für den Rettungsdienst, woraus sich wiederum die Forderung nach einer noch engeren Zusammenarbeit mit der Polizei ergibt, eine spezielle und angepasste Einsatztaktik sowie eine besondere Vorgehensweise, Ausstattung und Qualifizierung der Rettungskräfte. So sollen die Integrierten Leitstellen, die Schaltstellen von Rettungsdienst, Feuerwehr, den Sondereinheiten der Hilfsorganisationen und privaten Rettungsdienstfirmen sowie Schnittstellen zu den Behörden künftig dem Polizeipräsidium in ihrem Bereich je drei Ansprechpartner benennen. Zwischen diesen drei Personen und der Polizei wird ein Informationsweg definiert, der ausschließlich dem Zweck der Kommunikation zwischen ILS und Polizei vorbehalten bleibt. Die ersteintreffenden Kräfte des Rettungsdienstes erhalten von der Polizeiführung am Einsatzort Informationen über konkrete Gefahren an der Einsatzstelle und über die Abgrenzung zwischen sicherem und unsicherem Bereich. Ebenfalls definiert die Polizei die Punkte, an denen Verletzte durch die Polizeikräfte an den Rettungsdienst übergeben werden sollen. Um zu verhindern, dass sich Rettungsdienstfahrzeuge unbewusst in Gefahr begeben, soll eine Annäherung an den Einsatzort nur in Absprache mit der Polizei erfolgen. Der erste Notfallsanitäter/Rettungsassistent und der erste Notarzt übernehmen dabei automatisch die vorläufige Einsatzleitung und stellen zunächst die Kommunikation mit der Polizei sicher. Das Konzept des Innenministeriums sieht für die flächendeckende Ausrüstung der Rettungsmittel u.a. vier Tourniquets, zwei Päckchen Hämostyptika, mehrere i.v. Zugänge inkl. Fixiermaterial sowie Analgetika (Fentanyl oder die Kombination aus Esketamin und Midazolam nach Medikamentenliste Bayern) vor.

RETTUNGSDIENST stellt das Konzept in der Oktober-Ausgabe ausführlich vor.

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