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Ennepe-Ruhr-Kreis fehlen 9 Mio. Euro im Rettungsdienst

29.11.2017, 12:30 Uhr

Foto: UvK/Ennepe-Ruhr-Kreis

Jahrelang wurden zu niedrige Gebühren erhoben


Wie der Ennepe-Ruhr-Kreis in einer aktuellen Presseinformation mitteilt, hat er in den letzten 12 Jahren zu niedrige Gebühren für den Rettungsdienst erhoben. Für die Jahre 2005 bis 2016 hat die Kreisverwaltung bei den Gebührensätzen für den Krankentransport sowie den Einsatz von Rettungswagen und Notarzt mit noch zu erwartenden Einnahmen kalkuliert, die nicht in dieser Höhe erzielt werden konnten. Dadurch fehlen dem Kreis nun rund 9 Mio. Euro in der Kasse.

Für eine Sitzung des Kreisausschusses am 4. Dezember 2017 hat die Kreisverwaltung in einer Vorlage die unterschiedlichen Kassensysteme als Ursache benannt, mit denen der Kreis und die Stadt Witten arbeiten. Diese habe Rechnungen verschickt und die Zahlungseingänge kontrolliert. Bei Bescheiden, die nachträglich korrigiert werden mussten, seien dann Fehler entstanden. Korrekturen zwischen den Kassensystemen können aber nicht automatisch übernommen werden. Dadurch wurden die Gebühren für den Rettungsdienst über Jahre zu niedrig kalkuliert – und das lange unbemerkt. Erst der Fehlbetrag des seit wenigen Wochen vorliegenden Jahresabschlusses für den Rettungsdienst für 2015 war so groß, dass die Kreisverwaltung die Sache prüfte. Sie geht nun davon aus, dass es rechtlich möglich ist, die fehlenden 9 Mio. Euro durch zukünftige Gebühren auszugleichen.

In einem ersten Schritt sollen die Gebühren zum 1. Januar 2018 angepasst werden. Der KTW-Einsatz steigt dann von 145,00 Euro auf 211,96 Euro, der RTW-Einsatz von 520,00 auf 642,67 Euro und der NEF-Einsatz von 560,00 Euro auf 776,89 Euro. Im zweiten Schritt soll für die Kreistagssitzung im März 2018 eine weitere Anpassung der Gebühren unter Einbeziehung der Defizite aus den Jahren 2014 bis 2016 erfolgen. Diese belaufen sich auf einen Betrag von 2.088.385,00 Euro. Dieser soll in den Jahren 2018 und 2019 eingerechnet werden. In einem dritten Schritt sollen die Defizite der Jahre 2005 bis 2013 in die Gebührenkalkulation und -satzung 2019 einbezogen werden. Dieses geplante Vorgehen soll zur rechtlichen Absicherung noch durch eine externe Prüfung bestätigt werden. Verhandlungen mit den Krankenkassen würden bereits laufen. Da die Stadt Witten den Vertrag zur Abrechnung der Rettungsdienstgebühren gekündigt hat, wird der Ennepe-Ruhr-Kreis diese Aufgabe ab Januar 2018 selbst übernehmen und im eigenen Kassensystem erfassen.

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