Der BKS – Bundesverband eigenständiger Rettungsdienste und Katastrophenschutz e.V. hat eine Petition gegen die Einschränkung von Rettungsdienstleistungen durch Krankenkassenmitarbeiter gestartet. In der Begründung dazu heißt es, dass mit der geplanten Verabschiedung des GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes (GKV-VSG) zukünftig qualifizierte Krankentransporte aus Anlass ambulanter Versorgung unter den vorherigen Genehmigungsvorbehalt der Krankenkassen fallen. Damit würden Sozialversicherungsfachangestellte über die Kostenübernahme ärztlich verordneter Krankentransporte nach Aktenlage befinden. Dies stelle eine klare Verabschiedung aus dem Sachleistungsprinzip dar und gefährde die Versorgung Kranker und Hilfsbedürftiger.
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Entscheiden Krankenkassenmitarbeiter über Krankentransporte?
07.05.2015, 10:48 Uhr
Petition gegen Einschränkung von Rettungsdienstleistungen