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Entwurf eines Luftrettungsbedarfsplanes NRW

09.03.2022, 16:42 Uhr

Grafik: M. Wesolowski

Optimierung des Intensivtransportes und der Nachtluftrettung


Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS) hat beim Institut für Rettungsingenieurwesen und Gefahrenabwehr der Technischen Hochschule Köln eine Bedarfsermittlung für die Luftrettung in NRW in Auftrag gegeben, die nun als Entwurf vorliegt und dem Landtag übersandt wurde. Der Bedarfsplan soll für eine nachvollziehbare und transparente Grundlage für die einzusetzenden Luftrettungsmittel dienen. Nach Angabe des MAGS zeige das vorliegende Gutachten, dass die Luftrettung in NRW gut aufgestellt sei. Einen Nachbesserungsbedarf gäbe es ausschließlich bei der Nachtluftrettung und dem luftgebundenen Intensivtransport, d.h. bei den Intensivtransporthubschraubern (ITH).

Konkret wurde hinsichtlich der Einsatzmittelbemessung festgestellt, dass die sieben öffentlich-rechtlichen Rettungshubschrauber (RTH) für NRW bedarfsgerecht sind, während der Bedarf im luftgebundenen Intensivtransport durch die beiden öffentlich-rechtlichen ITH nicht abgedeckt werden kann und somit ein weiterer öffentlich-rechtlicher ITH-Standort erforderlich ist. Neben der erstmaligen Beachtung der Belange des Umweltschutzes (Lärm) wird eine Pilotierung von Primäreinsätzen, d.h. Notfalleinsätzen, in der Nacht angestrebt, die zunächst auch in einer Erweiterung der sogenannten Tagesrandzeiten erfolgen kann.

In NRW sind die RTH „Christoph 3“ in Köln, „Christoph 8“ in Lünen, „Christoph 9“ in Duisburg, „Christoph 13“ in Bielefeld, „Christoph 25“ in Siegen, „Christoph Europa 1“ in Würselen und „Christoph Europa 2“ in Rheine sowie die öffentlich-rechtlichen ITH „Christoph Rheinland“ in Köln und „Christoph Westfalen“ in Münster/Greven stationiert. Darüber hinaus wird noch der Dual-Use-Hubschrauber „Christoph Dortmund“ im Ruhrgebiet von der DRF-Luftrettung betrieben. Der SAR-Hubschrauber „RESCUE 41“ wird am Fliegerhorst Nörvenich von der Bundeswehr vorgehalten, der auch im Rahmen der Dringenden Eilhilfe im Rettungsdienst eingesetzt werden kann, wenn ein ziviles Rettungsmittel nicht oder nicht rechtzeitig zur Verfügung steht. (Scholl)

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