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Entwurf zur Implementierung von Cell Broadcast vorgelegt

08.12.2021, 15:28 Uhr

Foto: Markus Spiske

Grundanforderungen von Bund und Ländern sind erfüllt


Die Bundesnetzagentur hat heute den Entwurf einer Technischen Richtlinie nach § 164a Absatz 5 TKG zur Implementierung von Cell Broadcast zur Konsultation vorgelegt. Die Technische Richtlinie wurde gemeinsam mit dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik und den Mobilfunknetzbetreibern entwickelt. Nun sind laut dem Präsidenten der Bundesnetzagentur, Jochen Homann, den Grundanforderungen von Bund und Ländern an die Einsatzmöglichkeiten eines Cell Broadcast, den Bedürfnissen an die Sicherheit und Zuverlässigkeit sowie den technischen Möglichkeiten der Mobilfunknetzen Rechnung getragen worden.

Am 1. Dezember 2021 wurden mit dem neuen Telekommunikationsgesetz und einer Mobilfunk-Warn-Verordnung die rechtlichen Voraussetzungen für die Einführung eines Cell Broadcast geschaffen. Damit dieses zusätzliche Warnmittel möglichst schnell in Deutschland eingeführt werden kann, hat die Bundesnetzagentur die Technische Richtlinie nun acht Tage später veröffentlicht. Der Entwurf sowie weitere Informationen zum Verfahren sind auf der Webseite der Bundesnetzagentur veröffentlicht. Stellungnahmen zum Entwurf der Technischen Richtlinie können bis zum 10. Januar 2022 abgegeben werden.

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