Nach Schleswig-Holstein will nun offenbar auch Berlin zur Ergänzungsprüfung zum Notfallsanitäter nur Rettungsassistenten zulassen, die in dem Bundesland leben bzw. arbeiten. Nur wenn ein Antragsteller zurzeit der Antragstellung keinen Beruf ausübt, sei das Bundesland zuständig, in dem der Antragsteller seinen Wohnsitz hat. Mit dieser Begründung wies das Landesamt für Gesundheit und Soziales in der Bundeshauptstadt den Antrag eines Rettungsassistenten aus Baden-Württemberg zurück, der die Ergänzungsprüfung in Berlin ablegen wollte. Er hatte sich dazu auch bereits für den Lehrgang Notfallsanitäter-Aufbaukurs an einer Berliner Schule angemeldet. Dieser Kurs sei keine ergänzende Ausbildung im Sinne des § 32 Notfallsanitätergesetz, heißt es in der Begründung. Nur wenn jemand eine ergänzende Ausbildung von 480 bzw. 960 Stunden dort absolvieren würde, könnte die Prüfung im Land Berlin an dieser Einrichtung stattfinden.
Über die Behandlung solcher Fälle hat am vergangenen Freitag in Hamburg eine Länderbesprechung stattgefunden, zu der jedoch noch keine Ergebnisse veröffentlicht wurden. Nach Gerüchten aus der Rettungsdienstbranche sollen jedoch die meisten Bundesländer von diesem „Territorialprinzip“ überzeugt sein, das zuerst Hessen klar formuliert hat. (POG)
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