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Erlaubnis für Liegendtransporte durch Mietwagen rechtens

11.06.2008, 11:14 Uhr

Foto: privat

Genehmigungen werden häufig missbräuchlich eingesetzt

Eine Behörde, die Mietwagengenehmigungen für Fahrzeuge erteilt, die mit Krankentragesesseln oder Krankentrageliegen ausgestattet sind, handelt zumindest in Nordrhein-Westfalen rechtens. Zu diesem Urteil kam das Oberverwaltungsgericht (OVG) des Bundeslandes und bestätigte damit eine vorangegangene Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen, gegen die der Kläger, ein Rettungsdienstbetreiber, Berufung eingelegt hatte.

Der Kläger hatte es nicht hinnehmen wollen, dass in dem Bereich, in dem er Krankentransport und Rettungsdienst versieht, behördliche Genehmigungen für so genannte Liegemietwagen erteilt werden, mit denen Patienten befördert werden dürfen, die keine sachgemäße Betreuung benötigen. Er argumentierte, Krankentragesessel und Krankentrageliegen seien typische Einrichtungen von Rettungsdienstfahrzeugen und deren Genehmigungen für den Mietwagenverkehr deshalb rechtswidrig. Dem wollte sich das Gericht nicht anschließen. Nach seiner Auffassung ist das entscheidende Kriterium beim Patiententransport nicht die Frage, ob sich die genannten Transporthilfen an Bord befinden, sondern, ob der Kranke medizinisch-fachlicher Betreuung bedarf. Ist diese nötig, müsse er auf jeden Fall durch ein Rettungsdienstfahrzeug transportiert werden. Andernfalls sei die Benutzung eines Mietwagens möglich und die Erteilung von Genehmigungen für solche Transporte somit nicht von vornherein ausgeschlossen. Das OVG betonte in seiner Urteilsbegründung aber dennoch das Problem, dass auf diesem Gebiet häufig „personenbeförderungsrechtliche Genehmigungen missbräuchlich eingesetzt werden.“ Bei der Erteilung solcher Genehmigungen seien die Behörden deshalb zu besonderer Sorgfalt aufgerufen. (Aktenzeichen 13 A 2457/05) (POG)

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