Gegen einen ehemaligen Mitarbeiter der Leitstelle in Leer (Ostfriesland) wurde das Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Osnabrück eingestellt. Im Oktober 2009 hatte ein RTW nicht rechtzeitig am Einsatzort sein können, da der Fahrer von der Leitstelle nur unpräzise Ortsbeschreibungen erhielt. Erst 45 Minuten nach Eingang des Notrufs erreichte das Fahrzeug den Einsatzort. Der Patient, der einen Herzinfarkt erlitten hatte, starb später im Marienhospital in Papenburg. Schließlich stand der Leitstellendisponent unter Verdacht, den Fahrer des RTW fehlgeleitet zu haben.
Der Mitarbeiter wurde jetzt entlastet. „Dem Beschuldigten kann kein strafrechtlich relevantes Verhalten nachgewiesen werden“, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Dr. Alexander Retemeyer, und fügte hinzu: „Ein Fehlverhalten des Leitstellenmitarbeiters liegt offensichtlich nicht vor.“ Die polizeilichen Untersuchungen ergaben schließlich, dass das verspätete Eintreffen des RTW nicht dem Mitarbeiter anzulasten sei. Vielmehr ist der tragische Fall das Ergebnis „eines bedauerlichen Missverständnisses“, wie der Oberstaatsanwalt sagte.
Nach Auswertung des Funkverkehrs durch die Ermittler wurde festgestellt, dass es zu Missverständnissen „über die genaue Lage des Vorfallortes“ gekommen war. Von einer Anwohnerin, die den Mann gefunden und den Notruf abgesetzt hatte, nachdem sie Erste Hilfe leistete, bekam der Mitarbeiter – auch auf wiederholtes Nachfragen – nur „eine verwirrende Ortsangabe.“ Der Sohn des Verstorbenen hatte nach dem Unglück Strafanzeige gestellt. Er erklärte nun, keinen Widerspruch gegen die Entscheidung der Staatsanwaltschaft einlegen zu wollen.