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Erschwerniszulage für Brandenburgs verbeamtete Notfallsanitäter

19.03.2019, 10:27 Uhr

Foto: K. von Frieling

2,50 Euro je Stunde in Abhängigkeit von der tatsächlichen Tätigkeit


Die brandenburgische Landesregierung will eine Erschwerniszulage von 2,50 Euro je Stunde für die als Notfallsanitäterin bzw. Notfallsanitäter eingesetzten Beamtinnen und Beamten des feuerwehrtechnischen Dienstes einführen. Dafür soll die Brandenburgische Erschwerniszulagenverordnung noch in diesem Jahr geändert werden. Das geht aus einer in der vergangenen Woche veröffentlichten Drucksache hervor (Drucksache 6/10865).

In der Begründung heißt es, dass „die Kompetenzen und die Verantwortung der Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter im Vergleich zur Tätigkeit als Rettungsassistentin bzw. Rettungsassistent um ein erhebliches Maß gestiegen“ seien. Anders als das Rettungsassistentengesetz enthalte das Notfallsanitätergesetz Regelungen zur eigenständigen Durchführung heilkundlicher und invasiver Maßnahmen, deren Durchführung zuvor teilweise nur Ärztinnen und Ärzten vorbehalten gewesen sei. Damit unterscheide sich die Tätigkeit als Notfallsanitäterin bzw. Notfallsanitäter nicht nur hinsichtlich der Ausbildung, sondern auch im Hinblick auf den tatsächlichen Umfang von der Tätigkeit als Rettungsassistentin bzw. Rettungsassistent. Gleichzeitig gehe dies mit höheren Belastungen während des tatsächlichen Einsatzes einher.

Da allerdings die Funktion als Notfallsanitäterin bzw. Notfallsanitäter nicht ständig wahrgenommen werde, soll die Zulage in Abhängigkeit von der tatsächlichen Tätigkeit mit 2,50 Euro je Stunde abgegolten werden. Dies werde dem tatsächlichen Einsatz als Notfallsanitäterin bzw. Notfallsanitäter und den damit verbundenen tatsächlichen Belastungen mehr gerecht als eine monatliche Pauschale.

Brandenburg schließt sich damit den Bundesländern an, in denen bereits entsprechende Regelungen bestehen oder noch geschaffen werden sollen. In Sachsen-Anhalt wird eine Erschwerniszulage von 2,50 Euro je Stunde tatsächlichem Einsatz gewährt, in Schleswig-Holstein 2,04 Euro und in Bremen 1,50 Euro. In Berlin wird eine Stellenzulage von monatlich 200 Euro gewährt. Sachsen will eine Regelung für eine Erschwerniszulage noch schaffen.

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