Der Berliner Senat hat in der Sitzung am 20. Dezember 2022 u.a. beschlossen, dass Beschäftigte im Rettungsdienst rückwirkend ab dem 1. Dezember 2022 eine geänderte Erschwerniszulage erhalten. So gäbe es u.a. zeitlich befristet bis zum Jahr 2025 eine Rettungsdienstpauschale für die Besatzungen von Rettungs- und Notarztwagen. Sie soll der besonderen Belastung durch die hohen Einsatzzahlen Rechnung tragen. Die Rettungsdienstzulage beträgt 5 Euro für jede berichtspflichtige Alarmierung in einer Schicht. Sie wird ab dem ersten Einsatz gewährt. Anlass für die Zulage ist die stetige Erhöhung der Einsatzzahlen seit 2020.
Mit den Änderungen der Erschwerniszulagenverordnung schaffe der Senat die Voraussetzungen dafür, dass sich die Anerkennung dafür auch materiell besser niederschlägt als bisher, heißt es dazu in der Pressemitteilung. Die Stadt Berlin werden die Änderungen und neuen Zulagen – auch die Polizei und der Verfassungsschutz erhalten die Zulagen – im Jahr 2022 voraussichtlich 350.000 Euro und im Jahr 2023 voraussichtlich 4,18 Mio. Euro mehr kosten.