Nach dem Motto „Sommerzeit - Reisezeit“ hat der ADAC die wichtigsten Verhaltensregeln für Verkehrsunfälle zusammengestellt. So weißt der ADAC in der kurzen Einführung zum Thema Erste Hilfe und Verkehrssicherheit auf die Hilfeleistungspflicht nach § 323c des Strafgesetzbuches hin und macht sehr deutlich, dass unterlassene Hilfeleistung strafbar ist.
Bei einem Verkehrsunfall, gleich welchen Ausmaßes, hat zuerst die Warnung der anderen Verkehrsteilnehmer durch Einschalten der Warnblinklichter zu erfolgen. Im Anschluss sollte laut ADAC-Empfehlung schnellstmöglich das Warndreieck aufgestellt werden, hierfür gelten je nach Straße unterschiedliche Abstände: auf Landstraßen 50 Meter und auf Autobahnen 150 Meter Abstand zur Unfallstelle halten. Der Notruf ist entsprechend der „Fünf-W-Regel“ abzusetzen und Rückfragen der Rettungsleitstelle sind abzuwarten.
Im Anschluss sollte dann die Erste Hilfe erfolgen. Hierzu rät der ADAC zu einem Kurs und regelmäßigen Refresherkursen bei den Hilfsorganisationen, um das einmal erlernte Wissen aufzufrischen: (Scholl)