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Erste Notfallsanitäter dürfen Vorabdelegation anwenden

12.05.2023, 10:52 Uhr

Foto: DRK-Kreisverband Pforzheim-Enzkreis

Umsetzung läuft in Baden-Württemberg „eher zurückhaltend“


Der Rettungsdienst des DRK-Kreisverbands Pforzheim-Enzkreis hat damit begonnen, die zum 28. Juni 2022 vom Landesausschuss für den Rettungsdienst beschlossene Vorabdelegation für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter umzusetzen. Nach eigener Aussage gehöre man damit in Baden-Württemberg zu den ersten Kreisverbänden, insgesamt verlaufe die Umsetzung „eher zurückhaltend“, wie es in einer Pressemitteilung heißt. Mit der Vorabdelegation ist es seit dem 1. Juli 2022 im baden-württembergischen Rettungsdienst möglich, dass Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter medizinische Maßnahmen durchführen, die ihnen von Ärztinnen und Ärzten übertragen worden sind (wir berichteten hier).

Im DRK-Kreisverband Pforzheim-Enzkreis hat Notfallsanitäter Sven Thieme (im Foto rechts) eine entsprechende Urkunde von Lutz Zöller-Theoharidis erhalten, dem Ärztlichen Verantwortlichen für den Rettungsdienst. In dieser Funktion ist er dafür zuständig, das Wissen zur Anwendung der entsprechenden Medikamente bei den Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitätern zu überprüfen und ihnen deren Gabe an die Patientinnen und Patienten per Urkunde zuzusprechen.

Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter in Baden-Württemberg arbeiten auf der Basis der von einer Fünf-Länder-Arbeitsgruppe erarbeiteten Standardarbeitsanweisungen und Behandlungspfade im Rettungsdienst (SAA und BPR) in der aktuellen Version 2021/2022. In den kommenden drei Jahren sollen diese schrittweise in den Rettungsdiensten etabliert werden. Die ersten, die mit den SAA und BPR in ihrem Staatsexamen arbeiten müssen, sind die Auszubildenen, die im vergangenen Jahr begonnen haben. Unbetroffen von den Regelungen der Vorabdelegation (§4c NotSanG) bleiben die Möglichkeiten zur eigenverantwortlichen Anwendung von heilkundlichen Maßnahmen invasiver Art bestehen (§ 2a NotSanG). Ziel der Bemühungen sei es, für mehr Rechtssicherheit zu sorgen und die Qualitätsstandards zur Versorgung von Notfallpatienten in den beteiligten Bundesländern vergleichbar zu machen.

Stumpf + Kossendey Verlag, 2024
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