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Erste Notfallsanitäter in Bayern

12.04.2016, 09:31 Uhr

Foto: AGNF e.V.

Neun Lehrkräfte durch Fachlehrer anderer Berufsfachschulen geprüft

Ende der vergangenen Woche fand an der Berufsfachschule für Notfallsanitäter Stein der Arbeitsgemeinschaft Notfallmedizin Fürth e.V. (AGNF) die erste Notfallsanitäter-Ergänzungsprüfung in Bayern statt. Geprüft wurden neun Lehrkräfte der Berufsfachschule durch Fachlehrer anderer Berufsfachschulen unter Vorsitz der Regierung Mittelfrankens. Alle Lehrkräfte absolvierten die Prüfung erfolgreich und sind somit nach Angabe der AGNF die ersten in Bayern geprüften Notfallsanitäter.

Voraussetzungen zur Teilnahme an der staatlichen Ergänzungsprüfung wurden in einem Merkblatt der Regierung von Mittelfranken näher ausgeführt. Darin heißt es, dass es sich bei den aufgestellten Stundensätzen um Zulassungskriterien und nicht um Ausschlusskriterien handele. Daher könnten eventuell auch Rettungsassistenten zur Ergänzungsprüfung nach § 32 Abs. 2 NotSanG zugelassen werden, die diese Kriterien nicht erfüllen. Hierfür sei jedoch eine Einzelfallprüfung erforderlich. Zu den allgemeinen Kriterien zählt u.a., dass die Beschäftigung in hauptamtlicher Tätigkeit mit durchschnittlich mindestens 24 Wochenstunden (mit durchschnittlich mindestens 960 Stunden im Jahr) erfolgte. Zudem gelten für Rettungsassistenten, die die Weiterbildung zum Fachgesundheits- und Kinder-/Krankenpfleger für Intensivpflege und Anästhesie erfolgreich abgeschlossen haben sowie für Lehrer an den Berufsfachschulen für Notfallsanitäter (Rettungsassistenten) aufgrund ihrer besonderen Qualifikation und ihrer Erfahrung im hochspezialisierten Bereich der Intensivpflege und Anästhesie bzw. ihrer Lehrtätigkeit besondere Kriterien für die Zulassung zur Ergänzungsprüfung: „Rettungsassistenten, die neben ihrer hauptberuflichen Tätigkeit in der Intensivpflege und Anästhesie oder als Lehrkraft nebenberuflich als Rettungsassistent im Rettungsdienst tätig sind, können die mindestens fünfjährige bzw. mindestens dreijährige Tätigkeit ebenfalls erfüllen. Voraussetzung ist allerdings, dass sie als Rettungsassistent im Rettungsdienst regelmäßig und mit mindestens zwei Schichtdiensten im Monat tätig waren.“

Bücher zum Thema:

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