In Nordrhein-Westfalen wurden zur Umsetzung des Notfallsanitätergesetzes in Landesrecht und Verwaltungspraxis eine Expertengruppe und fünf inhaltliche Unterarbeitsgruppen gegründet, die neben der Klärung von rechtlichen und inhaltlichen Fragen vor allem einen Musterrahmenlehrplan für die Ergänzungsprüfung sowie für die gesamte Ausbildung und Empfehlungen für die Prüfungen erstellen sollen. Der Musterrahmenlehrplan soll voraussichtlich bis Februar 2014 vorliegen. In einem Schreiben an die Rettungsdienstschulen in Nordrhein-Westfalen hat das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter darauf hingewiesen, dass die Ergänzungsprüfungen damit frühestens ab Frühjahr 2014 und die Notfallsanitäter-Ausbildung selbst ab Herbst 2014 beginnen können.
Genehmigungen zur Durchführung von staatlichen Prüfungen und staatlichen Ergänzungsprüfungen, heißt es in dem Schreiben vom 14. Oktober 2013, „können daher erst nach der Veröffentlichung eines solchen Musterrahmenlehrplans und weiteren Empfehlungen durch das Gesundheitsministerium erfolgen.“ Die Expertengruppe besteht seit September 2013 und ist hervorgegangen aus dem Landesfachbeirat für den Rettungsdienst.