S+K Verlag
Der einzige Fachverlag für
Notfallmedizin in Deutschland.
Bücher, Zeitschriften und Nachrichten
rund um das Thema Rettungsdienst.

Ersthelfende über Schadensersatzleistungen informieren

14.09.2021, 11:59 Uhr

Foto: RKiSH

Infokarte wurde zum „Tag der Ersten Hilfe“ veröffentlicht


Die Rettungsdienst-Kooperation in Schleswig-Holstein (RKiSH) hat eine Infokarte für Ersthelferinnen und -helfer herausgebracht, die sie über mögliche Schadensersatzleistungen nach einem Einsatz informiert. Denn wer anderen in einer Notsituation hilft, kann dabei manchmal selbst zu Schaden kommen – ob nun durch eine zerrissene Jacke nachdem man einem eingeklemmten Unfallopfer helfen wollte, Öl-Flecken auf der Hose oder sogar körperliche bzw. psychische Verletzungen. Die meisten Menschen wissen dabei nicht, dass sie während ihres Einsatzes unter Umständen gesetzlich unfallversichert sind und somit einen Ausgleich für ihren entstandenen Schaden beantragen können.

Auf der Infokarte der RKiSH befindet sich neben Informationen zu möglichen Schadensersatzleistungen auch die Kontaktadresse der Unfallkasse Nord. Diese prüft in ihrem Einzugsgebiet, ob die Voraussetzungen für einen Schadensersatz erfüllt sind. Um diese Prüfung zu erleichtern, empfiehlt die Unfallkasse Nord den Ersthelferinnen und -helfern sich nach ihrem Einsatz die Namen und Kontaktdaten möglicher Zeugen zu notieren.

Stumpf + Kossendey Verlag, 2024
KontaktRSS Datenschutz Impressum