Aus der Antwort des Hamburger Senats auf eine Kleine Anfrage des FDP-Abgeordneten Dr. Wieland Schinnenburg geht hervor, dass die Hansestadt eine Erweiterung der Regelkompetenzen nach § 4 Absatz 2 Nummer 2c NotSanG für Notfallsanitäter noch in diesem Jahr vorsieht (Drucksache 21/2676). Zwar unterscheide sich im Bereich des eigenverantwortlichen Handelns die Situation der Notfallsanitäter rechtlich nicht von der Situation der Rettungsassistenten – beide handeln weiterhin im Rahmen der sogenannten Notkompetenz des rechtfertigenden Notstandes –, aufgrund der umfangreicheren Ausbildung würden die Möglichkeiten der Notfallsanitäter aber über die von Rettungsassistenten hinausgehen.
Voraussetzung für die Erweiterung sei u.a. die Sicherstellung einer jährlichen Überprüfung, Dokumentation und Zertifizierung der freigegebenen Regelkompetenzen im Rahmen der zentralen Notfallsanitäter-Fortbildung. Damit Notfallsanitäter die in der Ausbildung vermittelten Inhalte einsetzen können, seien nach Einschätzung der zuständigen Behörde keine Änderungen an hamburgischen Gesetzen notwendig. In welchen Bereichen die Kompetenzen erweitert werden sollen, geht aus der Drucksache nicht hervor. Nach Informationen der RETTUNGSDIENST ist die interne Diskussion der Ärztlichen Leiter Rettungsdienst zu diesem Thema noch nicht abgeschlossen.