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Etliche Notfallpraxen in Baden-Württemberg geschlossen

25.10.2023, 14:11 Uhr

Foto: S+K-Verlag

Kassenärztliche Vereinigung zieht Konsequenz aus Entscheidung des Bundessozialgerichts


Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) hat gestern erklärt, dass die Tätigkeit der Poolärztinnen und Poolärzte im ärztlichen Bereitschaftsdienst mit sofortiger Wirkung beendet wird. Hintergrund ist eine Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG), derzufolge ein Zahnarzt, der als Pool-Arzt im Notfalldienst der KVBW tätig ist, aufgrund dieser Beschäftigung der Sozialversicherungspflicht unterliegt. Bisher hätten rund 3.000 Poolärztinnen und Poolärzte freiwillig Dienste im Bereitschaftsdienst übernommen. Sie seien für etwa 40% aller Dienste in den 115 Notfallpraxen und für die medizinisch erforderlichen dringenden Hausbesuche in Baden-Württemberg verantwortlich.

Die KVBW hat daher beschlossen, im Rahmen eines „Notfallplanes“ ab heute die Notfallpraxen in Geislingen, Schorndorf, Möckmühl, Buchen, Kirrlach, Künzelsau, Bad Säckingen und Schopfheim zu schließen. In Mühlacker, Bietigheim-Bissingen, Rastatt, Singen, Herrenberg und Villingen-Schwenningen haben sie nicht mehr oder nur noch teilweise unter der Woche, sondern nur noch an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen geöffnet. Zudem sollen viele weitere Notfallpraxen die Öffnungszeiten künftig reduzieren und z.B. später öffnen oder früher schließen. Keine Veränderungen soll es bei den gebietsärztlich organisierten Diensten wie etwa dem augenärztlichen und HNO-Notfalldienst und den Kindernotfallpraxen geben. Außerhalb der Öffnungszeiten der Notfallpraxen sei die Erreichbarkeit des Bereitschaftsdienstes über die Rufnummer 116117 gewährleistet. Die KVBW-Vorstände weisen darauf hin, dass es sich bei dem vorgelegten Notfallplan um eine Übergangslösung handelt.

Stumpf + Kossendey Verlag, 2024
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