Die EU plant, das für Großschadenslagen und Katastrophen etablierte und bewährte Gemeinschaftsverfahren innerhalb der Union zu optimieren, wie die Republik Österreich in einer Pressemitteilung verlautbaren ließ. Vor diesem Hintergrund befasste sich der EU-Ausschuss des Bundesrates in Wien mit dem Katastrophenschutz (KatS). „Um dieses Ziel zu erreichen, sollen vor allem die Maßnahmen der Mitgliedstaaten durch wirksamere Präventions-, Vorbereitungs- und Abwehrsysteme für Natur- und von Menschenhand verursachte Katastrophen innerhalb und außerhalb der Union unterstützt, koordiniert und ergänzt werden. Deshalb zielt der Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates darauf ab, den Katastrophenschutzmechanismus neu zu fassen und die bisherigen Rechtsgrundlagen zu ersetzen“, so die Erläuterungen in der Parlamentskorrespondenz Nr. 186. Darüber hinaus soll auch das Finanzierungsinstrument neu geregelt werden, wozu für die Finanzperiode 2014-2020 insgesamt 513 Mio. Euro (276 Mio. Euro innerhalb und 237 Mio. Euro außerhalb der EU) vorgesehen sind.
Nach den Vorstellungen der EU-Kommission sollen die Mitgliedstaaten bis 2016 Risikomanagementpläne übermitteln, die in der Folge mittels Leitlinien inhaltlich festgelegt werden sollen. Jedoch können die Mitgliedsländer den Einsatz dieser Ressourcen für einen bestimmten Notfall aus zwingenden Gründen ablehnen, womit das bestehende Prinzip der Freiwilligkeit im Rahmen des EU-Gemeinschaftsverfahrens erhalten bleibt. Die Republik Österreich begrüßt die Pläne der EU ausdrücklich, besteht aber darauf, dass die Grundprinzipien bereits im geplanten Beschluss zu regeln und nicht an die in Aussicht gestellten Durchführungsbestimmungen zu delegieren sind. Am Ende der Diskussion meinte Bundesrätin Susanne Neuwirth, man müsse den Bundesländern, in deren Zuständigkeit auch der KatS in Österreich fällt, klar machen, dass es um ihre Interessen geht. Die Expertin des Innenressorts betonte, dass es keine verbindlichen Vorgaben für die Risikomanagementpläne geben werde, dass man aber vorhabe, nicht verbindliche Guidelines auszuarbeiten. IM EINSATZ wird in einer der kommenden Ausgaben über die Optimierung des EU-Gemeinschaftsverfahrens ausführlich berichten. (Scholl)