Das Europäische Parlament fordert eine einheitliche Begrenzung der wöchentlichen Höchstarbeitszeit innerhalb der EU auf 48 Stunden, kalkuliert über einen Zeitraum von zwölf Monaten. Bereitschaftsdienst solle komplett, also einschließlich der darin enthaltenen inaktiven Zeit, als Arbeitszeit angesehen werden, so die Parlamentarier. Ausnahmen von dieser Bestimmung mittels so genannter „Opt-Out“-Regelungen sollen innerhalb von drei Jahren auslaufen. Mit diesem Beschluss begibt sich das Parlament in Widerspruch zum EU-Ministerrat, der gerne an der „Opt-Out“-Klausel festhalten möchte. Diese sieht vor, dass Arbeitnehmer, die im Bereitschaftsdienst tätig sind und zu einem solchen Verfahren ihre Zustimmung gegeben haben, gemessen am Durchschnitt eines Dreimonatszeitraums auch 60 bzw. 65 Stunden wöchentlich arbeiten dürfen. Derzeit nutzen 15 Mitgliedsstaaten der EU diese Möglichkeit. (POG)
EU-Parlament fordert Aus für „Opt-Out“-Regelungen
19.12.2008, 11:22 Uhr
Einheitliche Begrenzung der wöchentlichen Höchstarbeitszeit