Wie soeben bekannt wurde, hat der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz des Europäischen Parlaments beschlossen, dass das neue EU-Vergaberecht nicht auf den Rettungsdienst anzuwenden ist. Hintergrund war die abschließende Beratung des Ausschusses über insgesamt drei Richtlinienentwürfe der Europäischen Kommission zur Reform des europäischen Vergaberechts. Darin enthalten war auch eine Richtlinie zur Konzessionsvergabe, die vorsah, dass künftig auch die Konzession für den Rettungsdienst europaweit hätte ausgeschrieben werden müssen.
Nachdem der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz der Europäischen Union die Berichtsentwürfe über alle drei Richtlinienentwürfe abgestimmt hat, gibt es nun zwei Möglichkeiten des weiteren Verfahrens: Zum einen können die Richtlinienentwürfe und die von Rat und Europäischem Parlament jeweils vorgenommenen Änderungen noch vor der ersten Lesung im Plenum des Europäischen Parlaments in sogenannten Trilogverhandlungen zwischen Europäischer Kommission, Rat und Parlament mit dem Ziel behandelt werden, einen Kompromisstext zu finden, der dann vom Plenum des Parlaments und vom Rat anschließend in erster Lesung verabschiedet wird. Zum anderen kann sich das Plenum des Europäischen Parlaments zunächst in erster Lesung mit den Ausschussvoten beschäftigen und erst danach wird in Trilogverhandlungen eingetreten, um einen Kompromiss zu finden. Nach der Annahme werden die Richtlinientexte im „Amtsblatt der EU“ veröffentlicht. Sodann läuft für die Mitgliedstaaten die Umsetzungsfrist, die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften in ihren nationalen Rechtsordnungen in Kraft zu setzen, um der Richtlinie bis zum 30. Juni 2014 nachzukommen.