Eine neue EU-Verordnung soll ab dem 28. Oktober 2014 die nationalen Zulassungsstandards für Hubschrauberlandeplätze (HLP) hinsichtlich technischer Vorschriften und Verwaltungsverfahren in Bezug auf den Flugbetrieb regeln. Nach Ansicht der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) würde diese aber die Luftrettung gefährden. Georg Baum, Hauptgeschäftsführer der DKG, erklärt dazu: „Die beabsichtigte Umsetzung dieser EU-Verordnung wird zu erheblichen Beeinträchtigungen in der Luftrettung führen. Die Anforderungen an HLP an Krankenhäusern sollen so verschärft werden, dass etwa die Hälfte der bisherigen Landeplätze nicht mehr angeflogen werden kann.“ Als Konsequenz könnten z.B. Schwerverletzte künftig „nur noch dann in die am besten geeignete Klinik geflogen werden, wenn deren HLP den neuen Bedingungen unter anderem für die Hindernisfreiheit in einer definierten Einflugschneise entspricht.“ In dicht besiedelten Städten sei das jedoch häufig nicht praktikabel.
Auch die Verlegung schwer kranker Patienten von einem Krankenhaus der Grund- und Regelversorgung in eine weiterversorgende Klinik der Maximalversorgung auf dem Luftweg hänge dann von der Umsetzbarkeit der EU-Verordnung 965/2012 ab. Denn dann müsse in beiden Kliniken der HLP den Anforderungen der EU-Verordnung entsprechen; dies sei häufig nicht nur unmöglich, sondern würde in der Konsequenz auch auch das gesundheitliche Wohl von Patienten in Gefahr bringen.
Schließlich verweist die DKG auch auf steigende Kosten: „Nicht zuletzt generiert besagte Verordnung auch noch Kosten“, nämlich dort, wo Dachlandeplätze für Hubschrauber auf Kliniken als Problemlösung in Frage kommen, seien „bauliche Investitionen in Millionenhöhe“ erforderlich, die von den Ländern getragen werden müssten. In einer Pressemitteilung fordert die DKG die Bundesregierung nun auf, die Verordnung auszusetzen oder Ausnahmeregelungen zu schaffen.