Ab dem 1. Juli 2007 gibt es in der baden-württembergischen Landeshauptstadt Stuttgart sowie in den Städten Ilsfeld, Leonberg, Ludwigsburg und Schwäbisch Gmünd so genannte Umweltzonen. Ab den Sperrschildern „Umweltzone“ heißt es dann: Wer kein „Pickerl“ hat, muss draußen bleiben! Wer trotzdem weiterfährt, riskiert 40 Euro Bußgeld. Hintergrund sind die hohen Feinstaubwerte in den genannten Städten, die per Luftreinhalteplan gesenkt werden sollen. Betroffen von dem Fahrverbot sind insbesondere ältere Dieselfahrzeuge ohne Rußpartikelfilter sowie Benziner ohne geregelten Katalysator.
Nach einem Erlass des zuständigen Regierungspräsidiums in Stuttgart sind Einsatzfahrzeuge des Rettungsdienstes, Krankentransportes und des Katastrophenschutzes von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen. Bei einer von RETTUNGSDIENST durchgeführten Blitzumfrage der Rettungsdienstleiter der von der Neuregelung betroffenen Organisationen hatte aber keiner der Befragten das entsprechende Schreiben parat. Es herrscht eine gewisse Unsicherheit vor.
Das Ergebnis der RETTUNGSDIENST-Umfrage: Der ASB in Ludwigsburg und Stuttgart beklebt seine gesamte Fahrzeugflotte mit den Umweltplaketten. „Bis auf zwei ältere KTW, die eine rote Plakette erhalten, bekommen alle eine grüne“, sagte ASB-Rettungsdienstleiter Maximilian Kaptur im Gespräch mit RETTUNGSDIENST und ergänzte: „Unsere jüngsten RTW sind zudem mit Rußpartikelfiltern ausgestattet.“ Auch das DRK in Leonberg wird seine Einsatzfahrzeuge mit Plaketten bekleben, nicht zuletzt auch um ein Zeichen zu setzen, wie Ernst Baldauf, Leiter Rettungsdienst des DRK-Kreisverbandes Böblingen betonte. Die beiden Rettungsdienstleiter der DRK-Kreisverbände in Ludwigsburg und Stuttgart erklärten hingegen, dass derzeit aus grundsätzlichen Erwägungen zwar keine Anbringung von Plaketten geplant sei, ihre Fahrzeuge jedoch überwiegend den neuesten Umweltanforderungen entsprechen würden. Stefan Stumpp von der Neckar-Alb-Ambulance in Möhringen, die in Stuttgart zwei Krankenwagen betreibt, wird diese – soweit möglich – mit der Plakette bekleben. Und während der zuständige Pressesprecher der Feuerwehr Stuttgart für ein Statement nicht zu erreichen war, wollen Johanniter und Malteser erst einmal die weitere Diskussion abwarten. Dass die Ausnahmegenehmigung zwar für die Rettungsmittel, nicht jedoch für die mit ihren Privat-Pkw zum Dienst fahrenden Rettungsdienst-Mitarbeiter gilt, erkennen alle unisono als ein Problem, das einer schnellen Lösung bedarf.
RETTUNGSDIENST wird in einer der nächsten Ausgaben ausführlicher über die Feinstaubproblematik und deren Folgen für den Rettungsdienst berichten. (FRI)
Fahrverbot in Stuttgart zum 1. Juli 2007
12.03.2007, 14:19 Uhr
Ausnahmegenehmigung für RTW und KTW