Der skandinavische Rettungskonzern Falck begrüßt das heutige Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH). Die EU-Richter hatten in ihrer Entscheidung die fehlende Ausschreibungspraxis von Leistungen im Rettungsdienst gerügt. Falck erwartet in den nächsten Monaten eine deutliche Zunahme öffentlicher Vergabeverfahren und damit einen intensiven Wettbewerb, an dem man sich mit der deutschen Tochterfirma, der Falck Rettungsdienst GmbH, aktiv beteiligen werde.
Der Rettungsdienst zählt laut Falck zu den wenigen Bereichen im deutschen Gesundheitswesen, der bislang von einem qualitativen und wirtschaftlichen Wettbewerb ausgenommen war. Ursächlich hierfür sind die zum Teil gesetzlich verankerten Monopolstellungen der vier großen Hilfsorganisationen DRK, Johanniter, Malteser und ASB sowie der Feuerwehr. Dieses Monopol schloss private Unternehmen im Rettungsdienst nahezu aus. Gleichfalls seien Ausschreibungen im Rettungsdienst eine Seltenheit gewesen, eine absolute Ausnahme in Europa. „Wir erwarten, dass das EuGH-Urteil umgehend in die Praxis umgesetzt wird und die Leistungen des Rettungsdienstes fair sowie ergebnisoffen ausgeschrieben werden“, so Ole Qvist Pedersen, Vize-Präsident des Falck-Konzerns und Geschäftsführer der deutschen Falck Rettungsdienst GmbH.