Die Falck Kranken-Transport Herzig GmbH hat ihr Unverständnis über die von der Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di angekündigten Warnstreiks im Rettungsdienst des Spree-Neiße-Kreises ausgedrückt. Bereits zweieinhalb Monate nach der Übernahme des Rettungsdienstes durch Falck sei dort ein Tarifvertrag unterzeichnet worden, der deutlich über dem Branchendurchschnitt liege und im Gegensatz zu anderen Verträgen in der Branche sogar zusätzliche Leistungen enthalte: „Zudem wurde allen Mitarbeitern eine umfassende Besitzstandswahrung zugesichert.“ Völlig überraschend, so Falck, habe dann Ver.di ihren Mitgliedern empfohlen, gegen dieses Tarifwerk zu stimmen und zahlreiche weitere Zugeständnisse und finanzielle Verbesserungen gefordert, die in einem 14-Punkte-Katalog zusammengefasst sind.
„Die Realisierung dieser Forderungen“, so Falck in einer Pressemitteilung, „hätte einen Einkommenssprung und damit auch eine Kostensteigerung von mehr als 30 Prozent bedeutet.“ Falck habe die Gewerkschaft deshalb aufgefordert, ihre Position nochmals zu überdenken. Für den 16. Oktober sei ein neuer Verhandlungstermin vereinbart worden. Ohne diesen Termin abzuwarten, habe Ver.di nun zu Warnstreiks aufgerufen. Die Falck Kranken-Transport GmbH werde die Zulässigkeit eines solchen Streiks im Rettungsdienst gerichtlich prüfen lassen, auch wenn keinerlei Zweifel am verfassungsmäßig garantierten Streikrecht bestehe, betonte Falck. Geschäftsführer Prof. Dr. Klaus Runggaldier erklärte: „Wir haben weiterhin ein großes Interesse an einer einvernehmlichen Tariflösung, mit der alle Beteiligten leben können.“
In einem Schreiben an den Landrat des Spree-Neiße-Kreises und die Geschäftsführung der Falck Kranken-Tarnsport Herzig GmbH hatte Ver.di Warnstreiks im Rettungsdienst für diese Woche angekündigt, die morgen beginnen sollen. Als Begründung hatte sie das Scheitern der jüngsten Tarifverhandlungen am 21. August mit Falck in Cottbus genannt. Heute erklärte Ver.di ergänzend, dass in jeder Rettungswache die Besetzung für mindestens ein Rettungswagen (RTW) oder ein Noteinsatzfahrzeug (NEF) sichergestellt sein werde. Somit seien die Rettungswachen mit nur einem RTW in Döbern, Peitz, Burg und Drebkau vom Warnstreik überhaupt nicht betroffen. Zudem werde es bei den anderen drei größeren Rettungswachen Spremberg, Forst und Guben mit mehreren Rettungsfahrzeugen nicht zeitgleich zu Warnstreiks kommen. Ausgenommen von dieser Zusage seien die Krankentransportwagen (KTW) in Guben, Forst und Spremberg. Der Rettungsdienst werde während des Warnstreiks mit Einschränkungen weiter funktionieren. (POG)