Der Kreis Schleswig-Flensburg hat aufgrund steigender Einsatzzahlen im Rettungsdienst das DRK angewiesen, die Vorhaltung zu erhöhen. Da dieser Auftrag ohne öffentliche Ausschreibung erfolgte, hat die Falck Rettungsdienst GmbH vor dem Schleswiger Oberlandesgericht dagegen geklagt. Das Unternehmen hat sich bereits vor vier Jahren für den Rettungsdienst im Kreis interessiert, wie die Tageszeitung „Schleswiger Nachrichten“ schreibt.
Vor der Vergabekammer Schleswig-Holstein waren die Einwände der Hamburger mit der Begründung abgewiesen worden, dass die Aufstockung „nicht als öffentlicher Auftrag qualifiziert werden“ könne. Ingo Lender, Mitglied der Falck-Geschäftsführung, wird von der Zeitung mit den Worten zitiert: „Das kennen wir schon. Unsere Erfahrung ist aber auch, dass die nächste Etage, also das Oberlandesgericht, kritischer hinschaut. Wir rechnen in den nächsten Monaten mit einer Entscheidung und sind guter Dinge.“