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Falck soll Rettungsdienst in Hamm verlieren

24.11.2015, 15:47 Uhr

Foto: Falck

Stadt will ab 2017 rekommunalisieren

Der Rat der Stadt Hamm soll auf der Sitzung am 8. Dezember 2015 beschließen, den Rettungsdienst ab dem 1. Januar 2017 zu rekommunalisieren. Der öffentlich-rechtliche Vertrag mit der Fa. Falck Kranken-Transport Herzig GmbH, die die Rettungswache West betreibt und Rettungs- und Krankentransporte im Stadtgebiet Hamm durchführt, wird aus vergaberechtlichen Gründen nicht verlängert. Eine entsprechende Beschlussvorlage liegt bereits vor. Die  Rekommunalisierung wird im Rahmen der für das Jahr 2016 anstehenden Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplans berücksichtigt. Die Kosten der Maßnahme sollen über die Rettungsdienstgebühren refinanziert werden. Der fortgeschriebene Rettungsdienstbedarfsplan soll dem Rat im nächsten Jahr zur abschließenden Beschlussfassung vorgelegt werden.

Die beabsichtigte Vorgehensweise wurde bereits mit der Bezirksregierung Arnsberg abgestimmt. Aus Sicht der Aufsichtsbehörde bestehen vor dem Hintergrund der Refinanzierung durch die Rettungsdienstgebühren keine haushaltsrechtlichen Bedenken, heißt es in der Beschlussvorlage. Ein europaweites Ausschreibungsverfahren berge aus Sicht der Verwaltung entscheidende Risiken. So sei von einem deutlichen Anstieg der Gebühren im Rettungsdienst auszugehen. Zudem entstünden künftig alle fünf Jahre Kosten für das durchzuführende Vergabeverfahren, die entsprechende Gebührenspitzen und somit eine ungleichmäßige Gebührenentwicklung nach sich ziehen würden.

Die bisher von Firma Falck Kranken-Transport Herzig GmbH gestellten fünf KTW sowie das Personal für diese Fahrzeuge und das Personal für den im Eigentum der Stadt Hamm stehenden RTW sollen künftig von der Stadt Hamm bereitgestellt werden. Geprüft werden müsse noch, ob es sich bei der Rekommunalisierung um einen Betriebsübergang nach § 613a BGB handelt. Dann wäre das Personal der Firma Falck zu übernehmen. Von der Rekommunalisierung unberührt bleiben soll die Zusammenarbeit mit Dieter Herzig selbst im Rahmen der Durchführung nicht betreuungsbedürftiger Krankentransporte außerhalb des Regelrettungsdienstes.

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