Der dänische Falck-Konzern ist in seiner juristischen Auseinandersetzung um den Rettungsdienst im österreichischen Bundesland Tirol endgültig gescheitert. Das Land hatte 2010 das bodengebundene Rettungswesen für 27,5 Mio. Euro an eine Bietergemeinschaft aus Rotem Kreuz, Arbeiter-Samariter-Bund, Johanniter-Unfall-Hilfe, Malteser Hospitaldienst und Österreichischem Rettungsdienst vergeben. Falck hatte sich ebenfalls beworben, war aber leer ausgegangen. Als nach dem Start des neuvergebenen Rettungsdienstes im Juli 2011 die Kosten explosionsartig stiegen, schoss das Land 4,8 Mio. Euro zu.
Falck sah darin einen Verstoß gegen die Vergaberichtlinien sowie die europäischen Wettbewerbsregeln und beantragte beim Unabhängigen Verwaltungssenat (UVS) ein so genanntes Nachprüfungsverfahren. Dieser wies jedoch den Antrag der Dänen mit der Begründung zurück, dass es Falck im Vorfeld des Vertragsabschlusses des finanziellen Zuschusses mehrmals unterlassen habe, einen Nachprüfungsantrag zu stellen. Daraufhin hatte der Falck-Konzern den Verwaltungsgerichtshof (VwGH) angerufen. Dort musste er nun aber die endgültige Niederlage einstecken. Wie die „Tiroler Tageszeitung online“ meldete, unterstrich der VwGH die Argumentation des UVS und sah „keine Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung“. Er wies deshalb die Beschwerde ab.