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Fehlende eigenverantwortliche Tätigkeit für Notfallsanitäter

10.07.2013, 15:49 Uhr

Foto: Archiv

Stellungnahme des DBRD zur Ausbildungs- und Prüfungsverordnung

Die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter bleibt deutlich hinter den Zielen des Notfallsanitätergesetzes zurück. Dies ist das Fazit der Stellungnahme des Deutschen Berufsverbands Rettungsdienst (DBRD) zum Referentenentwurf der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter (NotSan-APrV). Systematische Fehler würden auch in der Begründung deutlich, in der auf die Mitwirkung, aber nicht auf die eigenverantwortliche Tätigkeit des Rettungsfachpersonals eingegangen wird. Nach Meinung des DBRD müsse u.a. die Anlage 1 grundlegend überarbeitet werden: „Sie spiegelt in keiner Weise das Ausbildungsziel und die rettungsdienstliche Realität wider.“

Anlässlich der Stellungnahme hat der DBRD ein Positionspapier zum eigenverantwortlichen Handeln nach dem Notfallsanitätergesetz entworfen. Darin befürwortet er eine Analyse der Leitlinien der medizinischen Fachgesellschaften und spricht sich dafür aus, auf diesen basierend eine Beschreibung der Lernziele und Ausbildungsziele zu entwerfen. Wichtig sei, dass diese Fertigkeiten in regelmäßigen Abständen alle 3-5 Jahre neu bewertet werden, um dem medizinischen Fortschritt und den sich verändernden Therapiemöglichkeiten gebührend Rechnung zu tragen. Wünschenswert sei die Regelung über eine Berufsordnung für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter durch die Bundesländer.

Die Stellungnahme des DBRD finden Sie hier. Das Positionspapier können Sie sich hier herunterladen.

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