In den aktuell gültigen Ergebnissen aus dem Pyramidenprozess sind 15 Maßnahmen hinterlegt, die zukünftig durch Notfallsanitäter angewendet werden dürfen. 14 davon sollen noch in diesem Jahr auch auf den Rettungswagen der Feuerwehr Hamburg durchgeführt werden können. Allerdings werden Medikamente gegen Übelkeit, Kopfschmerzen, Fieber, Gallenkoliken, Blutdrucksenker und Blutverdünner sowie Gerätschaften zur intraossären Medikamentenapplikation aktuell nicht auf den RTW vorgehalten und „können folglich auch nicht durch die NotSan angewendet werden“. Zudem gebe es bei der Umsetzung des Konzepts zur Schmerzbehandlung auf den RTW aktuell noch eine „herstellerbedingte Verzögerung“. Alle sonstigen Medikamente aus dem Pyramidenprozess werden auf den RTW vorgehalten. Fehlen würden auf den RTW zurzeit auch 12-Kanal-EKG-Geräte. Sie seien als Kosten des Rettungsdienstes für dieses Jahr berücksichtigt, über hundert Geräte würden nach Abschluss der Geräteeinweisung und entsprechenden Fortbildungen im ersten Halbjahr 2019 eingeführt werden. Zusätzlich sollen die RTW mit Medikamenten gegen Opiatintoxikationen und Lungenödeme ausgestattet werden. Dies geht aus der Antwort des Senats der Hansestadt auf eine Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Gladiator von der CDU hervor (Drucksache 21/15514).
Darin enthalten ist auch die Frage, wie die zuständige Behörde die Kompatibilität bzw. Kollision des Notfallsanitätergesetzes mit dem Betäubungsmittel- und Heilpraktikergesetz beurteilt und ob sie Anstrengungen auf Bundesebene unternimmt, um eine Anpassung zu erreichen. Die kurze Entgegnung: „Eine Kollision mit dem Betäubungsmittel- und Heilpraktikergesetz wird für Hamburg nicht gesehen.“
Derzeit gibt es bei der Feuerwehr Hamburg insgesamt 137 Stellen für Notfallsanitäter und Rettungsassistenten: 60 Stellen unbefristet und 77 befristet. Zum 1. Dezember 2018 bestanden 52 unbefristete und 52 befristete Beschäftigungsverhältnisse. Die unbesetzten Stellen seien ausgeschrieben worden, konnten aber noch nicht besetzt werden. Sie sind befristet bis zum 31. Dezember 2020 ausgeschrieben worden, da man einem „vorübergehend gestiegenen betrieblichen Bedarf“ ausgehe, um den Ausfall der sich in der Qualifizierung zum NotSan befindlichen Feuerwehrbeamten zu kompensieren.