Am 1. Januar 2008 wurde in Berlin – neben Hannover und Köln – die bundesweit erste Umweltzone eingerichtet. Seit diesem Zeitpunkt dürfen Dieselfahrzeuge, die nicht mindestens die Euro-Norm 2 erfüllen, sowie Benziner, die keinen Katalysator besitzen, nicht mehr Teilbereiche der Berliner Innenstadt befahren. In der Folgezeit wurden bundesweit weitere Umweltzonen eingerichtet, so u.a. in Frankfurt am Main, Karlsruhe, Mannheim und Stuttgart. Wer ohne Plakette oder Sondergenehmigung in die gesondert gekennzeichneten Umweltzonen einfährt, riskiert seither 40 Euro Bußgeld und einen Punkt im Kraftfahrer-Zentralregister in Flensburg.
Von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen sind Rettungsdienst- und Landwirtschaftsfahrzeuge sowie Motorräder. Wie sich erst jetzt herausstellte, wurde beim Erlass der Ausnahmegenehmigungen jedoch vergessen, die Rettungs- und Intensivtransporthubschrauber explizit zu erwähnen, was in Berlin-Marzahn zu einer Klage mehrerer betroffener Anwohner führte. Um ein langwieriges Gerichtsverfahren mit offenem Ausgang zu vermeiden, sah sich die zuständige Berliner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung nun gezwungen, ein generelles Flugverbot für Hubschrauber ohne Rußpartikelfilter auszusprechen. Um jedoch die Luftrettung in Berlin und dem brandenburgischen Umland auch über den 1. April 2009 hinaus zu gewährleisten, wurden im März am „Christoph 31“, einem Rettungshubschrauber vom Typ EC 135 der ADAC Luftrettung, neuartige Filter getestet mit dem Ziel, die Emissionen stark einzuschränken. Diese Versuche verliefen Erfolg versprechend, wie der prüfende TÜV Nordnordost gestern auf Anfrage von RETTUNGSDIENST mitteilte. Folgerichtig erhielt der an der Charité Campus Benjamin Franklin in Berlin-Steglitz stationierte ADAC-Rettungshubschrauber auch die grüne Feinstaubplakette. Er kann somit weiterhin ohne Beschränkungen in die Berliner Umweltzonen einfliegen und auf Straßenkreuzungen landen. (FRI)