Anwohner besonders belasteter Innenstädte können endlich aufatmen: Das mehrfach verschobene Fahrverbot für „alte Stinker“ soll nun endlich zum 1. März 2008 kommen. Darauf einigten sich Bund und Länder. Ab diesem Zeitpunkt dürfen Dieselfahrzeuge, die nicht mindestens die Euro-Norm 2 erfüllen, sowie Benziner, die keinen Katalysator besitzen, nicht mehr die Innenstädte von Ilsfeld, Leonberg, Ludwigsburg, Mannheim, Reutlingen, Schwäbisch Gmünd, Stuttgart und Tübingen befahren. Ab 2009 soll das Fahrverbot auf neun weitere Städte in Baden-Württemberg ausgeweitet werden, darunter Freiburg, Heilbronn, Karlsruhe und Pforzheim.
Betroffen von dem Fahrverbot sind nach Aussagen der zuständigen Umweltministerin Tanja Gönner (CDU) 340.000 der 6,7 Millionen Pkw und Autos im Land, also rund fünf Prozent aller Fahrzeuge. Wer ohne Plakette oder Sondergenehmigung in die gesondert gekennzeichneten Umweltzonen einfährt, riskiert künftig 40 Euro Bußgeld und einen Punkt im Kraftfahrer-Zentralregister in Flensburg.
Ausgenommen von der Kennzeichnungspflicht sind Rettungsdienst- und Landwirtschaftsfahrzeuge sowie Motorräder. Für Fahrzeuge, die nicht nachgerüstet werden können, werden befristete Ausnahmeregelungen erteilt, die jeweils ein Jahr gelten. Weitere Ausnahmen gibt es für Oldtimer, wenn diese ein H-Kennzeichen haben, sowie für dringliche Versorgungsfahrten. Ob der Gesetzgeber dabei neben Handwerkern und der Lebensmittelbranche auch an Krankenfahrten gedacht hat, ist der Verordnung nicht zu entnehmen. RETTUNGSDIENST wird im ersten Quartal 2008 über die Konsequenzen berichten. (FRI)
Feinstaub: Fahrverbote kommen nun zum 1. März 2008
17.11.2007, 08:30 Uhr
Acht Städte in Baden-Württemberg übernehmen Vorreiterrolle